Die Rote Armee Fraktion im Original-Ton

Die Tonbandmitschnitte vom Stuttgarter Stammheim-Prozess

Anmerkungen

Unter der Überschrift „Stimmen aus Stammheim“ berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 1. August 2007 von zuvor noch nicht veröffentlichten Originaltönen, die während des Strafprozesses gegen die RAF-Gründungsmitglieder - Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe - in Stuttgart-Stammheim aufgenommen worden waren. Eindeutig habe es „Signale“ gegeben, „die damals niemand verstand“.1 Am gleichen Tag konstatierte die „Frankfurter Rundschau“: „Nur Hass und Verbitterung. Neue Tonbandmitschnitte erhellen das vergiftete Klima im Prozess gegen die RAF-Gründer“.2 Andere Schlagzeilen lauteten: „Ulrike Meinhofs letzte Worte“,3 „Im Keller vergessen“,4 „Stimmen aus dem Grab“5 oder „Mythische Stimmen aus dem Jenseits“.6 In der „ZEIT“ wurde kritisch angemerkt, die Konkurrenz vom „Spiegel“ mache „viel Aufhebens um die Stammheimer Tonband-Mitschnitte, die ein findiger Journalist in den Katakomben der Justiz aufgestöbert hat“.7

Schon diese Berichterstattung belegt, in welchem Maße die RAF immer noch - 30 Jahre nach dem „Deutschen Herbst“ - ein Medienereignis ist. Tatsächlich wetteiferten die Medien im Vorfeld des Jahrestages um neue Sensationen und Stories zum bundesdeutschen Terrorismus. Gerade in solchen „Medienschlachten“ gewinnen nicht nur Verschwörungstheorien, sondern auch neue Archivfunde an Bedeutung. Zugleich wird deutlich, dass die Tendenz zur Mythenbildung bereits bei der Überlieferungsgeschichte beginnt.

Ein reges Medieninteresse und zahlreiche Berichterstatter aus dem In- und Ausland begleiteten bereits den Stammheim-Prozess von 1975 bis 1977, vor allem zu Beginn und nach dem Selbstmord Ulrike Meinhofs am 9. Mai 1976. Aber trifft die 2007 gelegentlich vertretene Sicht tatsächlich zu, dass die aufgetauchten Tonbandmitschnitte „keinerlei Neuigkeiten enthalten, geschweige denn Sensationelles“?8 Skeptisch hieß es im „Tagesspiegel“: „Was auf den ersten Blick wie eine kleine Sensation erscheinen mag, entpuppt sich bei näherem Hinhören als längst bekannt. Was Baader und die anderen RAF-Angeklagten sagen, existiert seit Jahren in schriftlicher Form.“9

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Bekannt sind zweifellos die Inhalte des Stammheim-Strafverfahrens. So liegt das Wortprotokoll seit längerer Zeit vor und kann im Bundesarchiv in Koblenz eingesehen werden. Doch selbst wenn Details des Prozessgeschehens in der Öffentlichkeit beschrieben wurden, lenken die nun aufgefundenen Quellen den Blick auf bisher vernachlässigte Aspekte, beispielsweise auf Tonfall und Kommunikationsformen im Prozessverlauf. Die Unterschiede zwischen dem schriftlichen Protokoll und der stimmlichen Modulation sowie der zeithistorische Wert der Tonbänder insgesamt dürfen nicht unterschätzt werden. Die Bänder geben nicht nur eine Unmittelbarkeit der Atmosphäre wider, sondern vermitteln einen akustischen Eindruck der Konfliktlinien im Strafprozess und der beklemmenden Situation im Gerichtssaal. Da Tondokumente - anders als die Niederschrift - spezifische Stimmungen des Geschehens mittransportieren, sind sie für die Erforschung des bundesdeutschen Terrorismus besonders interessant. Vor diesem Hintergrund geht es im Folgenden um die Frage, in welchem Maße bisherige Bewertungen des Prozessgeschehens eventuell korrigiert werden müssen - beispielsweise Thesen zur Rolle der Angeklagten, zur Strategie der Verteidigung und zur Verhandlungsführung des Gerichts. Nicht zuletzt ist zu klären, ob es sich bei der Prozessaussage Ulrike Meinhofs tatsächlich um einen „Hilferuf“ handelte, wie mitunter behauptet wird.

1. Zur Überlieferungsgeschichte der Mitschnitte

Nach Auffassung des früheren RAF-Strafverteidigers Hans-Christian Ströbele ist die Tatsache, dass es überhaupt Mitschnitte von den RAF-Prozessen gibt, „als historische Besonderheit zu werten. [...] Man ging davon aus, dass der Prozess lange dauern würde, und hat deswegen das Tonband mitlaufen lassen.“10 Die Mitschnitte waren ausschließlich für die Prozessbeteiligten und als Arbeitshilfen für das Wortprotokoll bestimmt, um das Gesprochene schriftlich festhalten zu können. Anschließend sollten die Bänder gelöscht werden, was jedoch nicht vollständig geschah. Erhalten sind 21 Bänder von insgesamt fast zwölfstündiger Dauer, aufgenommen zwischen August 1975 und Februar 1977.11 Insgesamt hatte der Prozess eine Dauer von 192 Verhandlungstagen; es handelte sich um einen der längsten Prozesse in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
 

SPIEGEL-Titel vom 19. Mai 1975

„Spiegel“-Titel vom 19. Mai 1975
 

Setzt man sich mit der Überlieferungsgeschichte auseinander, so werden nicht nur unterschiedliche Variationen, sondern auch Widersprüche und Ungereimtheiten deutlich. Wie der Journalist Lorenz Jäger betont hat, ist die Entdeckung der Tonbandmitschnitte „ein Krimi für sich“.12 Als die Bänder 2005 im Keller-Archiv des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart aufgefunden worden seien, „musste die Justiz erst davon überzeugt werden, sie nicht im Nachhinein zu vernichten“.13 Die Löschung der Tondokumente sei - so die Auffassung der Gerichtssprecherin Josefine Köblitz - „schlichtweg vergessen worden. [...] Sie waren nicht einmal beschriftet.“14 Anderen Medienberichten zufolge galten die Aufnahmen als längst verschollen. 30 Jahre später machten sich - so die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ - die Journalisten Stefan Aust und Helmar Büchel auf die Suche und fanden 21 Tondokumente.15 Vor dem Hintergrund der ursprünglichen Vereinbarung wollten der Präsident des OLG Stuttgart, Eberhard Stilz, und der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm die Bänder vernichten. Nach Angaben der „Frankfurter Rundschau“ konnte Büchel den OLG-Präsidenten jedoch überzeugen, das Material als historisches Dokument an das Staatsarchiv Ludwigsburg abzugeben - mit der Zusicherung des „Erstzugriffs“. Die Mitschnitte wurden dem Archiv im September 2006 übergeben.16

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In der Zwischenzeit hatte sich der Fund zum Südwestrundfunk (SWR) herumgesprochen, der Hörproben von gut 15 Minuten Gesamtlänge auf seine Website stellte.17 Am 30. Juli 2007 behauptete der Sender, die Aufnahmen im Staatsarchiv Ludwigsburg selbst gefunden zu haben.18 Der SWR-Hörfunkdirektor Bernhard Hermann sprach von einer „echte[n] Sensation“. Die Originaltöne würden „erstmals einen akustischen Einblick in die Verhandlungen und damit in das Innerste des damaligen Konflikts [geben]. [...] das ist ‚public value‘ im besten Sinne.“19

Der Fund löste bei der ARD ein „Gerangel“ darum aus, „wer die ‚Sensation‘ als erster entdeckt hat“.20 Treffend veröffentlichte die „Stuttgarter Zeitung“ am 1. August 2007 einen Artikel mit der Überschrift: „Fremde Federn? SWR, Spiegel-TV und NDR streiten über Stammheimer O-Töne“.21 Denn unmittelbar nach der Ankündigung des SWR reklamierte der Norddeutsche Rundfunk (NDR) die Entdeckung für sich. Die Tonbänder seien - anders als vom SWR dargestellt - in einem Nebenraum des Stuttgarter Oberlandesgerichts von Aust und Büchel gefunden worden, die im Auftrag des NDR eine zweiteilige Dokumentation „Die RAF“ vorbereiteten. SWR-Hörfunkchefredakteur Arthur Landwehr räumte ein, sein Sender sei durch das Staatsarchiv Ludwigsburg „aufmerksam gemacht worden und habe Senderechte für Rundfunk und Internet erworben“.22

Eine andere Variante besagt, dass die Archivarin und Referatsleiterin Elke Koch vom Staatsarchiv Ludwigsburg bereits einige Jahre zuvor - während einer Aktenaussonderung in der Registratur des OLG Stuttgart - auf die Bänder aufmerksam wurde, diese in ihr Archiv eingliederte und für die Forschung sowie für die Medien zugänglich machte.23 Spätestens seit 2003 wusste das Staatsarchiv Ludwigsburg, dass einzelne Tonbänder noch existierten. Den entsprechenden Hinweis erhielt das Archiv durch Herbert Clemens vom OLG Stuttgart, der die 21 Bänder damals hatte löschen sollen.24 Clemens war im Stammheim-Verfahren Protokollant gewesen und zuständig für das Tonbandgerät. Er „wechselte die Spulen und drückte auf den Ausschaltknopf, wenn einzelne Prozessbeteiligte den Mitschnitt nicht duldeten. [...] er war es, der einen Teil der Bänder ungelöscht beiseitelegte, weil er glaubte, ‚einen sehr turbulenten Prozess‘ erlebt zu haben.“25 Durch die Recherchen der „Spiegel“-Journalisten im Jahr 2005 verstärkte sich der Druck auf das Oberlandesgericht Stuttgart, eine Entscheidung über die Tondokumente zum Baader-Meinhof-Prozess zu treffen. Nach Überlegungen, die Bänder doch noch zu zerstören oder sie als Teil der Strafprozessakten an das Bundesarchiv zu geben, entschied schließlich das baden-württembergische Justizministerium, die Tondokumente als Prozessüberreste dem Staatsarchiv Ludwigsburg zu überlassen. Das Ergebnis war, dass das OLG Stuttgart im Jahr 2006 die Bänder abgab. Laut Übergabeprotokoll des Gerichts sind die Bänder seit dem 22. September 2006 Ludwigsburger Archivgut und damit „für jedermann nutzbar“.26 Inzwischen wurden sie digitalisiert und können ebenso wie Kopien der Verhandlungsniederschriften im Audiovisuellen Zentrum des Hauptstaatsarchivs Stuttgart ausgewertet werden.

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2. Das Auftreten der Angeklagten

Die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe begann am 21. Mai 1975 vor dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart. Die Angeklagten wurden beschuldigt, bei mehreren Anschlägen im Mai 1972 vier Menschen getötet und die Tötung von mindestens 54 Menschen versucht zu haben.27 Zu dem Prozess waren fast 1.000 Zeugen und über 70 Gutachten bestellt worden; die Anklageschrift umfasste 354 Seiten.28 Gerade dieses Verfahren stand unter Druck - nicht nur durch die Herausforderung der staatlichen Legitimität und öffentliche Terrorismusdebatten, sondern auch durch Strafrechtsänderungen und Neuregelungen im Bereich des Ermittlungs- und Strafverfahrens. Sie reichten von einer Beschränkung der Zahl der Verteidiger über das Verbot der gemeinschaftlichen Verteidigung bis zum Ausschluss von Verteidigern, über die Einführung des § 129a StGB mit einer Fülle von Folgeregelungen und des neuen § 231a der Strafprozessordnung (Verhandlung auch bei Abwesenheit der Angeklagten) sowie die Überwachung des schriftlichen Verkehrs zwischen Verteidigern und Mandanten bis zum Kontaktsperregesetz. In der Tat stellte dieser Prozess ein „hochbrisantes Pilotverfahren“ dar, wie der damalige Vorsitzende Richter Theodor Prinzing drei Jahrzehnte später formulierte.29

Das Urteil, das am 28. April 1977 - dem 192. Verhandlungstag - verkündet wurde, lautete lebenslänglich für Baader, Ensslin und Raspe. Meinhof hatte sich am 9. Mai 1976 in ihrer Gefängniszelle erhängt. Noch bevor das Urteil rechtskräftig wurde, verübten die drei Angeklagten am 18. Oktober 1977 Selbstmord. Zu Recht hatte Bundesanwalt Heinrich Wunder bereits am 5. Oktober 1976 festgestellt, dass ein Prozess, dessen Vorbereitung und Verlauf zwei Angeklagte nicht überlebt hatten (Holger Meins und Ulrike Meinhof), in dem es vielschichtige Haftprobleme gegeben habe und immer wieder neue Gesetze aus Bonn, künftig Juristen und Historiker beschäftigen werde.30

Beim Abhören der Tonbänder fällt zunächst die „ziemlich gleich temperierte Tonlage“ der Angeklagten auf.31 Selbst vor dem Hintergrund, dass die erhalten gebliebenen 21 Bänder nur einen Ausschnitt des Strafverfahrens widerspiegeln, scheint „die sachliche Tonlage die akustische Kulisse zu bilden, vor der die Kampfbegriffe umso machtvoller ihren Auftritt haben“.32 Während im Film „Stammheim“ von Reinhard Hauff aus dem Jahre 1986 die Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten Baader und dem Vorsitzenden Richter Prinzing dramatisch inszeniert und auf unüberbrückbare Gegensätze zugespitzt werden, hört man in den Tondokumenten einen Baader, dessen Stimme eher leise und verhalten ist. Zweifel sind berechtigt, ob die vor allem von Aust und Hauff konstruierte Atmosphäre im Gerichtssaal respektive die „als brutale Konfrontation zwischen dem Gericht und den Angeklagten“33 dargestellte Gerichtssituation historisch treffend ist. Da Hauffs Film „wie beinahe das gesamte Wissen über die Gründer der RAF [...] auf das Buch Der Baader-Meinhof-Komplex von Stefan Aust zurückgeht“ - so der Journalist Willi Winkler -, stellt sich die Frage, in welchem Maße Austs Veröffentlichung Fiktion und Wirklichkeit vermischt. Die Bänder vermitteln den Eindruck, dass die Angeklagten eher verhalten reagierten, „überraschenderweise völlig unhysterisch“34 - seien es Baaders Erklärungen zu Anträgen der Verteidigung, Raspes Ausführungen über die Haftbedingungen, Meinhofs Stellungnahmen zum Ausschluss von Wahlverteidigern oder Ensslins Begründungen zu den Anschlägen der RAF.

Mitschnitt 1: Andreas Baader am 4. Mai 1976
(Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg [StaL], Tonband-Nr. 530, 4.5.1976, 106. Verhandlungstag.) Transkript 
Mitschnitt 2: Andreas Baader am 10. März 1976
(Quelle: StaL, Tonband-Nr. 427, 10.3.1976,
86. Verhandlungstag.) Transkript 

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Gerade Baader, von dem bisher kein Originalton vorlag, bietet die „größte Überraschung“, da er nicht zum Bild des „vielfach zum ‚Dummkopf‘, ‚Brutalo‘ und ‚Macho‘ Kolportierte[n]“ passt.35 Er klingt anders, „als es das von ihm vor der Haft inszenierte Bild des draufgängerischen Stadtguerillas vermuten lässt“,36 und mag „so gar nicht seinem Bild des charismatischen Führers [...] entsprechen“.37 Entgegen gängigen Vorstellungen präsentierte sich Baader vor Gericht weder schreiend noch tobend, sondern eher „ganz auf der Höhe des zeitgenössischen Antiimperialismus-Geschwafels. [...] Zwischendurch schnieft Baader ein bisschen, bleibt aber sogar dann sachlich, als er eine Drohung gegen den Vorsitzenden Richter hervorstößt.“38 Auch Ensslin übernahm „sachlich und ruhig“39 die Verantwortung für die Taten der RAF und äußerte sich zu den Anschlägen „in feinstem Honoratiorenschwäbisch, aber sonst sachlich wie eine Klassensprecherin, die nichts Schlimmeres als den Wunsch der Mitschüler an einer Raucherecke auf dem Schulhof vorträgt“.40 Raspe, der sich im Oktober 1975 mit den Haftbedingungen auseinandersetzte - vor allem mit Meinhofs Situation in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf -, sprach leise und mit großen Pausen.

Mitschnitt 3: Gudrun Ensslin am 4. Mai 1976
(Quelle: StaL, Tonband-Nr. 530, 4.5.1976,
106. Verhandlungstag.) Transkript 
Mitschnitt 4: Jan-Carl Raspe am 28. Oktober 1975
(Quelle: StaL, Tonband-Nr. 182, 28.10.1975,
41. Verhandlungstag.) Transkript 

Insgesamt dokumentieren die Bänder, dass die Angeklagten im Verhältnis zu anderen Prozessbeteiligten - etwa den Verteidigern und Richtern - seltener in Erscheinung traten. Durch ihre Angriffe auf das Gericht, Beleidigungen der Richter und Störungen der Verhandlung waren sie häufig ausgeschlossen. Die Prozesserklärungen belegen, in welchem Maße aus der Sicht von Baader, Ensslin, Meinhof und Raspe das Verfahren eine Farce darstellte. Da es ihnen um eine „Totalopposition gegen die Strafgerichtsbarkeit“ ging,41 wurde der Gerichtssaal als „Bühne“ für eigene Agitations- und Propagandazwecke verstanden. Bereits im April 1972 hatte Meinhof gefordert, dass jede Zusammenarbeit mit Gerichten, Polizei und Behörden verweigert werden müsse, „ihnen keine Mühe erspart, kein Beweis erleichtert, keine Information geschenkt und kein Aufwand abgenommen“ werden dürfe.42 Wie auch Alfred Klaus anmerkte, ein damaliger Mitarbeiter des Bundeskriminalamts, sei es nicht das Ziel der RAF-Mitglieder gewesen, sich gegen die strafrechtlich relevanten Vorwürfe der Anklage zur Wehr zu setzen oder bestimmte Anklagepunkte zu widerlegen. Vielmehr sollte das Gericht als öffentliche Bühne benutzt werden, um den Staat anzuklagen.43

3. Ein Hilferuf Ulrike Meinhofs?

Im Hinblick auf Ensslins Erklärung vom 4. Mai 1976 zur Verantwortlichkeit der RAF wird in einzelnen Zeitungskommentaren argumentiert, dass die Originaltöne einen Hilferuf Meinhofs belegen würden. Hier sei „eine Verzweifelte [erkennbar], und man wundert sich, wie wenig die Psychologen, über die der Verfassungsschutz doch verfügen musste, die Signale zu deuten verstanden. Wenige Tage später fand man Ulrike Meinhof erhängt in ihrer Zelle.“44 Für ihre letzte Aussage im Stammheim-Prozess am 10. März 1976 wird Meinhofs Stimmlage hervorgehoben: „Nur ganz selten ist ein Hauch Emotion spürbar“.45 Unabhängig davon, dass Meinhof die Alternative „Schweigen“ oder „Geständnis“ und „Verrat“ weder in der Prozesserklärung am 10. März 1976 noch kurz vor ihrem Selbstmord formulierte, ist eine Auseinandersetzung mit dem so genannten Hilferuf der früheren Journalistin notwendig. Im Gegensatz zu späteren Medienberichten ging es am fraglichen Verhandlungstag um den Ausschluss von Wahlverteidigern. Das Thema „Verrat“ hatte Meinhof bereits in der Verhandlung am 28. Oktober 1975 angesprochen, also etliche Monate vor ihrem Suizid.

Mitschnitt 5: Ulrike Meinhof am 10. März 1976
(Quelle: StaL, Tonband-Nr. 427, 10.3.1976,
86. Verhandlungstag.) Transkript 

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Nicht nur die Sequenz vom 10. März 1976 vermittelt einen Eindruck davon, in welchem Maße die Angeklagte beeinträchtigt war - wie auch ihre Mitangeklagten Baader, Ensslin und Raspe. Bereits zuvor hatten Gutachter, wie beispielsweise Prof. Werner Mende von der Abteilung für Forensische Psychiatrie der Nervenklinik der Universität München, diagnostiziert, dass sich die Inhaftierten in einem körperlich erschöpften Zustand befanden. Auffallend sei, dass verbal-aggressive Tendenzen der Angeklagten, wie sie in foro relativ häufig seien, nicht hervortraten. Vielmehr habe eine ruhige Verhaltenheit vorgeherrscht, hinter der im Verlauf des Gespräches eine Einstellung der Resignation deutlich geworden sei - vermischt mit Erbitterung, Enttäuschung und Hilfesuchen. Wenn die Angeklagten in der Hauptverhandlung mit einer kämpferischen Note und verbalen Durchbrüchen ein anderes Bild böten, dann erkläre sich dies wahrscheinlich nicht allein durch die Haftbedingungen, sondern auch durch die Länge der Untersuchungshaft und vor allem durch das Strafverfahren selbst.46

Tatsächlich sprach Meinhof im März 1976 abgehackt, unkonzentriert und „so gedrängt, dass sie kaum zu verstehen ist“.47 Demgegenüber wirkte ihre Stimme am 28. Oktober 1975 deutlicher. An diesem Verhandlungstag begründete die frühere Journalistin einen Ablehnungsantrag der Verteidigung und äußerte sich auch zu „einem möglichen Verrat“. Analysiert man diese Textpassage aber im Kontext, entstehen Zweifel, ob es sich tatsächlich um einen Hilferuf oder ein Signal Meinhofs handelte. Eher scheinen Versatzstücke aus einem Begründungszusammenhang Meinhofs - die hier auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofes zur Isolationshaft einging - herausgerissen und fälschlich als Indikatoren eines Ausstiegs interpretiert worden zu sein.

Mitschnitt 6: Ulrike Meinhof am 28. Oktober 1975
(Quelle: StaL, Tonband-Nr. 181, 28.10.1975,
41. Verhandlungstag.) Transkript 

Die Tondokumente lassen die Verfassung der Angeklagten in einem neuen Licht erscheinen. Die Terroristen wirken angegriffen und mitgenommen, wobei die Atmosphäre „fast geschäftsmäßig“ ist; „offenbar hat der von harten Auseinandersetzungen geprägte Prozess die Erregung auf allen Seiten gedämpft“.48 Vor diesem Hintergrund ist es unwahrscheinlich, dass im Stammheim-Verfahren - wie vielfach suggeriert - permanent geschrieen wurde oder die Angeklagten stets hysterisch reagierten. Auch wenn es solche Phasen im Prozess gegeben hat, dürften diese das Geschehen nicht allein bestimmt haben. Der Gerichtsberichterstatter Peter Doebel hatte bereits 1976 in einem damals kaum wahrgenommenen Aufsatz festgestellt, dass der Blick auf die Anklagebank ein anderes Bild zeige, als es die Öffentlichkeit habe. Als Konsument von Nachrichten, die „oft aufs Knallige verkürzt sind, gar gezielter Negativbilder muß sich der Bundesbürger die Angeklagten als unermüdlich sprudelnde Quelle gemeiner Schimpfwörter und absurder Parolen vorstellen, die nur immer dazwischenrufen und mit den Fäusten auf den Tisch trommeln“. Das wahre Bild sei differenzierter.49

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4. Konflikte zwischen Verteidigung und Gericht

Die erhalten gebliebenen Tonbandaufnahmen vom Stammheim-Prozess belegen die Konfrontationsstrategie der Anwälte, aber vor allem die unüberbrückbaren Gegensätze zwischen Gericht und Verteidigung. Dass das Strafverfahren durch zahlreiche Beweis- und Befangenheitsanträge bestimmt wurde und die Prozessführung „ins Bild einer Gesamtführung [passte], die kein Ruhmesblatt war - weder des Staats noch seiner Feinde -“,50 ist bekannt. Die Anklageschrift konnte erst nach drei Monaten verlesen werden, da die Kontroversen über Beweis- und Ablehnungsanträge sowie das stundenlange Vorlesen aus Erklärungen die Geschehensabläufe auf der Prozessebene beeinflussten. Setzt man sich mit den Bändern auseinander, kristallisieren sich einzelne Konfliktlinien heraus. So wird deutlich, in welchem Maße die zermürbenden Verfahrensfragen und Wortgefechte vor allem zwischen dem Vorsitzenden Richter Theodor Prinzing und dem Vertrauensanwalt51 Otto Schily die Atmosphäre im Gerichtssaal belasteten. Gerade Schilys Prozessstrategie, überhaupt das offensive Vorgehen der Verteidiger kann als Indiz für ein verändertes Selbstverständnis ihrer Rolle im Strafprozess interpretiert werden. Hierfür waren nicht zuletzt die Politisierung durch die Außerparlamentarische Opposition sowie die Konfrontationen zwischen Justiz und Verteidigung in den Demonstrationsprozessen 1968/69 verantwortlich.

Mitschnitt 7: Theodor Prinzing und Otto Schily am 20. August 1975
(Quelle: StaL, Tonband-Nr. 104 und 105, 20.8.1975,
27. Verhandlungstag.) Transkript 

Der harte Ton der Verteidiger gegenüber dem Gericht ist vor dem Hintergrund grundsätzlicher Differenzen zu bewerten. Die Anwälte beanstandeten, dass der Kontakt zwischen Gefangenen und Verteidigern nach der Festnahme verhindert, die wechselseitige Post angehalten und geöffnet, Kanzleien durchsucht, die Verteidiger in der Öffentlichkeit diffamiert und Ehrengerichtsverfahren eingeleitet worden seien. Die Auseinandersetzungen eskalierten durch die von der Landesregierung Baden-Württemberg unter Ministerpräsident Hans Filbinger beschlossene Maßnahme, die Verteidigergespräche mit RAF-Untersuchungsgefangenen abhören zu lassen. In der Tat wurden vom 25. April bis zum 9. Mai 1975 sowie vom 6. Dezember 1976 bis 21. Januar 1977 die Gespräche mit den Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim heimlich abgehört - ein Verstoß gegen § 148 StPO. Über diese Maßnahme war weder das zuständige Gericht noch die Bundesanwaltschaft informiert worden.
 

SPIEGEL-Titel vom 10. Oktober 1977

„Spiegel“-Titel vom 10. Oktober 1977

Nicht nur Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, sondern auch Teile der Medien unterstellten den Strafverteidigern, Helfershelfer von Rechtsbrechern zu sein. Die Verteidiger standen unter „Komplizen-Verdacht“ oder waren laut „Bild“-Zeitung „Briefträger für Bombenleger und Polizistenmörder, die Mordanleitungen von Zelle zu Zelle schmuggeln“.52 Im Stammheim-Verfahren wurden zahlreiche Verteidiger ausgeschlossen - was ein „strafprozessuale[s] Novum“ darstellte.53 Im Sommer 1977 waren Straf- und Disziplinarverfahren „gegen 51 ‚linksgerichtete‘ Rechtsanwälte und Assessoren anhängig“54 sowie Anträge auf Entpflichtung der Rechtsanwälte Otto Schily, Hans Heinz Heldmann, Helmut Riedel, Rupert von Plottnitz und Eberhard Becker wegen Auszug aus der Hauptverhandlung gestellt worden.

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Stärker als Gerichtsreportagen und Wortlautprotokoll dokumentieren die akustischen Eindrücke die Feindseligkeiten im Gerichtssaal, aber auch die Her-ausforderung der Justiz durch die RAF-Mitglieder und ihre Verteidiger. Exemplarisch lässt sich dies daran ablesen, wie extensiv vom Recht der Richterablehnung Gebrauch gemacht wurde. Während gegen Prinzing in 31 Berufsjahren als Strafrichter zuvor kein einziger Ablehnungsantrag erhoben worden war, gab es im Stammheim-Verfahren von 1975 bis 1977 insgesamt 86 Ablehnungsanträge.55 Noch 30 Jahre später wurde betont, dass es ausgerechnet in einem Verfahren, in dem namhafte Terroristen vor Gericht standen, „Merkwürdigkeiten und Patzer“ gegeben habe und Verdächtigungen gegen Amtspersonen gerechtfertigt erschienen.56 So bemerkte der Journalist Peter Henkel im Februar 2007, dass Stammheim für die Justiz kein Ruhmesblatt gewesen sei. „Allzu offenkundig und heftig blühte der Straf- und Verfolgungseifer der Ankläger, allzu willfährig benahmen sich viele Senate gegenüber den Bundesanwälten aus Karlsruhe.“57 Der renommierte Jurist Uwe Wesel behauptet sogar, der Vorsitzende Richter sei durch Manipulation unter Verstoß gegen das Grundgesetz „auf diesen Posten gekommen“.58 Als Richter dürfe nur tätig werden, wer nach allgemeinen Gesetzesnormen und in Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte dafür vorgesehen sei. Der Grundsatz, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden dürfe, habe Verfassungsrang. In Stuttgart sei die Position „des Vorsitzenden jenes Senats, an den das BM(=Baader-Meinhof)-Verfahren kommen mußte, Anfang 1974 vakant gewesen - für Kenner der Umstände der entscheidende Grund, weshalb Stuttgart als Prozeßort überhaupt ausgewählt wurde. Denn so ließ sich füglich steuern, wem die wichtige Rolle des Vorsitzenden zufallen würde.“59 Prinzing selbst räumte 30 Jahre später ein, dass im Stammheim-Verfahren „als einem unter enormem öffentlichem und verfahrensinternem Druck stehenden Pilotverfahren mit keinem normalen Verlauf der Hauptverhandlung und deshalb mit häufigen Anlässen zu Detailkritik gerechnet werden musste“.60 Die Tondokumente lassen indes Zweifel aufkommen, ob die in den Medien vielfach vorgenommenen Negativ-Etikettierungen Prinzings adäquat sind. Hierzu erscheinen weitere Untersuchungen notwendig.

5. Fazit

Die Auseinandersetzung mit den Tonbandmitschnitten vom Stuttgarter Stammheim-Prozess belegt nicht nur, dass die Tendenz zur Mythenbildung bereits bei der Überlieferungsgeschichte beginnt, sondern zeigt auch den problematischen Umgang mancher Medien mit dem Thema RAF. Zwar hat das Medieninteresse einerseits dazu beigetragen, die Quellen im Archiv zu sichern und sie publik zu machen. Damit verbunden war andererseits jedoch eine mediale Inszenierung des bundesdeutschen Terrorismus mit Enthüllungscharakter.

Unbestritten werfen die 2007 aufgefundenen Tondokumente, die ursprünglich nicht zur Aufbewahrung und Veröffentlichung bestimmt waren, ein neues Licht auf das Strafverfahren gegen Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe. Dies gilt selbst vor dem Hintergrund, dass das Wortprotokoll seit Jahren vorliegt und die Aussagen in ihrem Inhalt bekannt sind. Die 2007 erstmals veröffentlichten Originaltöne - von Angeklagten, Verteidigern, Richtern und Vertretern der Bundesanwaltschaft - liefern zusätzliche, schriftlich nicht hinreichend wiederzugebende Aspekte für die Beurteilung des Prozessgeschehens. Diese „echten Überreste“ dokumentieren die Situation akustisch und damit so unmittelbar, dass dies möglicherweise dazu beitragen kann, die zahlreichen Zerrbilder vom Baader-Meinhof-Verfahren zu korrigieren. Wie hartnäckig sich gängige Vorstellungen halten - hier vor allem der schreienden und hysterischen Angeklagten einerseits, des karikierten Vorsitzenden Richters Theodor Prinzing andererseits -, hat der Kinofilm „Der Baader Meinhof Komplex“ von Bernd Eichinger und Uli Edel im Herbst 2008 erneut gezeigt.61

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Die hier versuchte Würdigung der Quellen darf im Umkehrschluss nicht bedeuten, die Tonbandaufnahmen vom Stuttgarter Stammheim-Prozess in ihrer historischen Bedeutung überzubewerten oder gar zu mystifizieren. Angesichts der Komplexität des Themas bilden sie eine Ergänzung für die zeitgeschichtliche Erforschung des bundesdeutschen Terrorismus. Darüber hinaus machen sie auf die generelle Schwierigkeit aufmerksam, akustische Überlieferungen als eigenständige Quellen einzuordnen. Ein quellenkritisches Instrumentarium, wie es für Texte seit langem existiert und für (stehende und bewegte) Bilder neuerdings verstärkt erprobt wird, bleibt für Tondokumente erst noch zu entwickeln.62

Anmerkungen: 

1 Lorenz Jäger, Stimmen aus Stammheim, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1.8.2007, S. 33. Einzelne Tonbandmitschnitte können im Internet abgerufen werden unter http://www.swr.de/swr2/wissen/specials/-/id=661214/mpdid=2414272/nid=661214/did=2414272/2sqtwy/index.html

2 So der Titel eines Artikels von Peter Henkel, in: Frankfurter Rundschau, 1.8.2007, S. 14.

3 Tom Strohschneider, in: Neues Deutschland, 1.8.2007, S. 4.

4 Sarah Kramer, in: Tagesspiegel, 1.8.2007, S. 4.

5 Willi Winkler/Claudia Tieschky, in: Süddeutsche Zeitung, 1.8.2007, S. 15.

6 Gerd Koenen [1.8.2007], online unter URL: http://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/0,1518,497624,00.html

7 Thomas Assheuer, Die RAF im O-Ton, in: ZEIT, 9.8.2007, S. 38.

8 Henkel, Nur Hass und Verbitterung (Anm. 2).

9 Kramer, Im Keller vergessen (Anm. 4).

10 Zit. nach Kramer, Im Keller vergessen (Anm. 4).

11 Ausschnitte hieraus sind inzwischen als Hörbuch erhältlich: Maximilian Schönherr, Die Stammheim-Bänder. Baader-Meinhof vor Gericht, 1 CD, Produktion: Westdeutscher Rundfunk, Der Audio Verlag, Berlin 2008. Auf dieser CD wird eine 13-stündige Dauer der Bänder angegeben.

12 Jäger, Stimmen aus Stammheim (Anm. 1).

13 Ebd.

14 Zit. nach: Kramer, Im Keller vergessen (Anm. 4).

15 In einem Gespräch mit der Autorin am 8.2.2008 hob Büchel hervor, dass er von Aust den Auftrag erhalten habe, nach Tondokumenten zu suchen.

16 Siehe Anm. 2.

17 Siehe Anm. 1.

18 Vgl. Strohschneider, Ulrike Meinhofs letzte Worte (Anm. 3).

19 Zit. nach der in Anm. 1 genannten Website.

20 Strohschneider, Ulrike Meinhofs letzte Worte (Anm. 3).

21 Hilke Lorenz, in: Stuttgarter Zeitung, 1.8.2007, S. 30.

22 Strohschneider, Ulrike Meinhofs letzte Worte (Anm. 3).

23 Auch der damalige Richter in Stammheim, Dr. Kurt Breucker, erklärte in einem Telefongespräch mit der Autorin am 5.2.2008, dass Dr. Elke Koch die Tonbänder entdeckt habe.

24 In einem Telefongespräch mit mir am 11.2.2008 bestätigte Dr. Elke Koch, den Hinweis durch Clemens erhalten und hierüber eine Aktennotiz erstellt zu haben. Nach ihrer Auffassung machten einige Medien aus einer eher „spröden“ Ablieferung im Rahmen der vom Archivgesetz vorgegebenen Wege eine sensationelle Entdeckung. An dieser Stelle sei Frau Dr. Koch für wichtige Hinweise gedankt. Siehe auch Hilke Lorenz, Endstation Staatsarchiv - Elke Koch sucht RAF-Dokumente, in: Stuttgarter Zeitung, 31.8.2007, S. 27, und Elke Koch, 1967-1977. Die staatliche Überlieferung zum roten Jahrzehnt, in: Robert Kretzschmar u.a. (Hg.), 1968 und die Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er-Jahre. Überlieferungsbildung und Forschung im Dialog, Stuttgart 2008, S. 63-74.

25 Lorenz, Endstation Staatsarchiv (Anm. 24). Am 12.2.2008 sagte Herbert Clemens in einem Telefongespräch mit der Autorin, dass der Hinweis an Frau Dr. Koch bereits Jahre zuvor erfolgt sei.

26 Lorenz, Endstation Staatsarchiv (Anm. 24). Die vollständige Signatur lautet: Staatsarchiv Ludwigsburg (StaL) El 300 II Oberlandesgericht Stuttgart, Tonbänder zu 2 StE 1/75 (Stammheim-Prozess). 1975-1977, Kopien der Verhandlungsniederschriften aus PL 407, Bü 113-133.

27 Anklageschrift des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof Karlsruhe, 26.9.1974; Bundesarchiv Koblenz (BAK), B 362/3377. Vgl. Hans-Werner Hamacher, Tatort Bundesrepublik. Organisierte Kriminalität, Hilden 1986, S. 32.

28 Thomas Flemming/Bernd Ulrich, Vor Gericht. Deutsche Prozesse in Ost und West nach 1945, Berlin 2005, S. 156.

29 „Baader wäre als Soldat ganz brauchbar gewesen“. Interview mit Theodor Prinzing, in: Tagesspiegel, 14.10.2007, S. S1.

30 Zit. nach: Kommentar Südfunk, 5.10.1976; Archiv des Hamburger Instituts für Sozialforschung, Ba, A/015,001. Meins war am 9.11.1974 an den Folgen eines Hungerstreiks gestorben.

31 Koenen, Mythische Stimmen (Anm. 6).

32 Assheuer, Die RAF im O-Ton (Anm. 7).

33 Winkler/Tieschky, Stimmen aus dem Grab (Anm. 5).

34 Ebd.

35 Ebd.

36 Mit müder Stimme über den Verrat [31.7.2007], online unter URL: http://www.stern.de/politik/geschichte/die-mitschnitte-aus-stammheim-mit-mueder-stimme-ueber-den-verrat-594217.html

37 Daniel Friedrich Sturm, Warum sich Ensslin von Meinhof distanzierte, in: Welt, 1.8.2007, S. 2.

38 Winkler/Tieschky, Stimmen aus dem Grab (Anm. 5).

39 Mit müder Stimme über den Verrat (Anm. 36).

40 Winkler/Tieschky, Stimmen aus dem Grab (Anm. 5).

41 Eberhard Foth, Terrorismus vor Gericht, in: Deutsche Richterzeitung 79 (2001), S. 388-398, hier S. 388.

42 Dem Volk dienen. Stadtguerilla und Klassenkampf [April 1972], in: ID-Verlag (Hg.), Rote Armee Fraktion. Texte und Materialien zur Geschichte der RAF, Berlin 1997, S. 112-144, hier S. 143.

43 Vortrag Klaus, „Methoden und Taktiken der Fortsetzung des bewaffneten Kampfes aus der Haft“, gehalten im Rahmen einer Kurztagung für leitende Beamte der Justizvollzugsanstalten und Aufsichtsbehörden des Strafvollzugs vom 7. bis 9. Juni 1982, Bonn-Bad Godesberg; BAK, B 106/576, Az. 626 020/18, S. 76.

44 Jäger, Stimmen aus Stammheim (Anm. 1).

45 Mit müder Stimme über den Verrat (Anm. 36).

46 Schreiben an das OLG Stuttgart, 15.9.1975; BAK, B 362/3490, Bl. 99ff.

47 Winkler/Tieschky, Stimmen aus dem Grab (Anm. 5).

48 Mit müder Stimme über den Verrat (Anm. 36).

49 Peter Doebel, „Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen...“. Die Prozesse gegen Extremisten, in: Rudolf Wassermann (Hg.), Terrorismus contra Rechtsstaat, Neuwied 1976, S. 211-244, hier S. 222.

50 Henkel, Nur Hass und Verbitterung (Anm. 2).

51 Zu unterscheiden sind die Pflichtverteidiger, die den Fortgang des Verfahrens absichern sollten, und die Vertrauensanwälte, die von den Angeklagten selbst ausgewählt wurden.

52 Bild, 21.8.1973, zit. nach: Hans-Christian Ströbele, Verteidiger im Verfahren gegen die RAF. Zu den Vorwürfen, zur Praxis und zum Selbstverständnis, in: Wolfgang Dreßen (Hg.), Politische Prozesse ohne Verteidigung, Berlin 1976, S. 41-56, hier S. 43.

53 BM: Die Materialschlacht, in: Spiegel, 19.5.1975, S. 32-46, hier S. 42.

54 Josef Grässle-Münscher, Kriminelle Vereinigung. Von den Burschenschaften bis zur RAF, Hamburg 1991, S. 147.

55 Theodor Prinzing, Rückblick auf „berichtende Journalisten“ und „Verteidiger des Vertrauens“ im Baader-Meinhof-Verfahren, 2006 (aktualisiert im März und Juni 2007), unveröff. Manuskript. Eine Kopie befindet sich im Staatsarchiv Ludwigsburg, Az. 5-751-0503-OLG/4. An dieser Stelle möchte ich Dr. Prinzing für sein Einverständnis danken, das Manuskript auszuwerten, und ebenso für seine Gesprächsbereitschaft.

56 Jürgen Busche, Test auf Rechtsstaatlichkeit. Vor 30 Jahren begann in Stammheim der Prozeß gegen die Führer der RAF, in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 22.5.2005.

57 Peter Henkel, Brutkasten für späteren Terror. Die Prozesse im Hochsicherheitstrakt Stuttgart-Stammheim nährten bei vielen jungen Leuten das Misstrauen gegen Staat und Justiz, in: Frankfurter Rundschau, 14.2.2007, S. 25.

58 Uwe Wesel, Die verspielte Revolution: 1968 und die Folgen, München 2002, S. 258.

59 BM: Die Materialschlacht (Anm. 53), S. 44/46.

60 Prinzing, Rückblick (Anm. 55).

61 Siehe die Materialien unter http://www.zeitgeschichte-online.de/md=RAF-Film-Inhalt

62 Vgl. Harun Maye/Cornelius Reiber/Nikolaus Wegmann (Hg.), Original-Ton. Zur Mediengeschichte des O-Tons, Konstanz 2007 (rezensiert von Katja Stopka: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-2-168).

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