Wie eine Flaschenpost

Alexander Mitscherlichs Dokumentation des Nürnberger Ärzteprozesses

Anmerkungen

Alexander Mitscherlich/Fred Mielke (Hg.), Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, Frankfurt a.M.: Fischer 1960; 16. Aufl. Frankfurt a.M.: Fischer Taschenbuch Verlag 2004. Die Seitenzahlen der Zitate folgen der Erstausgabe.


Das Taschenbuch „Medizin ohne Menschlichkeit“ wurde ein Best- und Longseller. Binnen sechs Wochen nach Erscheinen, im Frühjahr 1960, konnte der Fischer-Verlag bereits 29.000 Exemplare absetzen. 2004 erreichte der Band die 16. Auflage. Ein erstaunlicher Erfolg für die Neuausgabe eines Buches von 1949; eines Buches zudem, das, wie der Untertitel anzeigte, „Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses von 1946/47“ präsentierte.1 Seither waren immerhin 13 Jahre vergangen. Auch die Herausgeber waren einem breiten Publikum unbekannt: Der Psychoanalytiker und Heidelberger Extraordinarius Alexander Mitscherlich2 war eben erst dabei, in Frankfurt das spätere Sigmund-Freud-Institut zu begründen. Fred Mielke, in den ersten Nachkriegsjahren Medizinstudent bei Mitscherlich, war bereits im Frühjahr 1959 an Leukämie verstorben.3

Aber das Buch kam zur rechten Zeit: Zur Jahreswende 1959/60 hatte eine Welle antisemitischer Schmierereien die Bundesrepublik erschüttert, und eine neue Phase im Umgang mit der NS-Vergangenheit deutete sich an. „Medizin ohne Menschlichkeit“ konnte diesen Wandel mit befördern – das ahnte schon die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die das Vorwort auf einer ganzen Seite abdruckte und kommentierte, Mitscherlichs Dokumentation biete eine neue Chance, die NS-Vergangenheit „zu verarbeiten“: „Wir teilen seine Überzeugung, daß unsere Zukunft davon bestimmt wird, ob diese Chance wahrgenommen oder wiederum verpaßt wird.“4 Den Herausgeber erreichten zahllose positive Zuschriften und Dankesbezeugungen – nicht zuletzt von jüngeren Medizinern, für die der Band die erste Konfrontation mit der Geschichte der NS-Medizinverbrechen darstellte, die bis dahin weithin beschwiegen wurden. Dass die Medizin eine äußerst problematische NS-Geschichte besaß, hatten schon die Fälle Herta Oberheusers5 und Carl Claubergs6 in den 1950er-Jahren angedeutet. Und eben erst hatte sich am 12. November 1959 der ehemalige Würzburger Ordinarius für Psychiatrie und zeitweilige medizinische Leiter der „Aktion T4“, Werner Heyde, in Frankfurt der Staatsanwaltschaft gestellt, der seit Jahren unter falschem Namen in Schleswig-Holstein als Arzt und neurologischer Gutachter praktiziert hatte.7 Diese Enthüllungen, denen noch weitere folgen sollten, ließen viele jüngere Mediziner, so schrieb ein Hamburger Arzt an Mitscherlich, in „hoffnungslose Resignation“ verfallen – auf sie habe „Medizin ohne Menschlichkeit“ tiefen Eindruck gemacht.8

Worum es in dem Buch ging, das dokumentierten die nüchternen Kapitelüberschriften: „Unterdruck- und Unterkühlungsversuche“; „Die Versuche zur Trinkbarmachung von Meerwasser“; „Fleckfieber-Impfstoffversuche“; „Hepatitis epidemica-Virus-Forschung“; „Sulfonamid-, Knochentransplantations- und Phlegmoneversuche“; „Lost- und Phosgenversuche“, „Jüdische Skelettsammlung für die ‚Reichsuniversität‘ Straßburg“; „Euthanasieprogramm – Ausmerzung unerwünschten Volkstums – Massensterilisation“; „Allgemeines Beweismaterial über Humanversuche und ärztliche Ethik“. Zu all diesen in Nürnberg verhandelten Tatkomplexen präsentierten Mitscherlich und Mielke ausgewählte Dokumente der Anklage und der Verteidigung sowie Auszüge aus Vernehmungen und Zeugenaussagen, die sie mit knappen Erläuterungen und Kommentaren verbanden. Abschließend folgten einige Bemerkungen über den „Verlauf des Gerichtsverfahrens und die rechtlichen Grundlagen des Urteilsspruchs“ sowie der Abdruck des Urteils: Sieben Angeklagte waren zum Tode verurteilt, sieben freigesprochen worden, neun erhielten Haftstrafen, zwei von ihnen lebenslänglich.

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Wer nicht nur die erschütternden Prozessdokumente zur Kenntnis nahm, sondern auch Mitscherlichs Vorwort las, dem wurde klar, dass das Buch seinerseits eine komplizierte Vorgeschichte hatte, die einer sich herausbildenden kritischen Öffentlichkeit skandalös erscheinen musste: Im Herbst 1946 hatten die westdeutschen Ärztekammern den jungen und politisch unbelasteten Privatdozenten Mitscherlich zum Leiter einer Kommission ernannt, die den Ärzteprozess beobachten sollte.9 Später behauptete Mitscherlich, er habe schon bei Annahme des Auftrags Schlimmes geahnt: „Ich fühlte ein heftiges Widerstreben und wußte sogleich, daß man mir ein Unterfangen gegen ärztliche Kollegen zuschob, Professoren – Kapazitäten. Ich holte buchstäblich für die Ärztekammer die Kastanien aus dem Feuer.“10 Tatsächlich zog sich Mitscherlich mit seiner Prozessbeobachtung heftige Feindschaften innerhalb der medizinischen Zunft zu. Einen Lehrstuhl erhielt er erst im Alter von 59 Jahren – in einer Philosophischen Fakultät.

Den Stein des Anstoßes bildete, dass Mitscherlich sich keineswegs mit der Rolle eines Chronisten zufriedengeben wollte. Während sich in der Ärzteschaft die Überzeugung artikulierte (so formulierte es die Freiburger Medizinische Fakultät), „daß doch nur eine äußerst beschränkte nat. soz. Clique sich hier die Finger verbrannt hat und daß vielmehr der deutsche Arzt im allgemeinen ebenso wie der deutsche Wissenschaftler nicht das allergeringste mit diesen Scheußlichkeiten zu tun hat“, wollte Mitscherlich die Ärzteschaft durch die „Vermittlung zeitgenössischer Geschichte“11 zur Auseinandersetzung mit den ethischen Grundlagen ihres Berufes befähigen. Er wollte einer Externalisierung von Verantwortung auf wenige sadistische Einzeltäter entgegentreten – und er wollte erklären, wie und unter welchen Umständen Ärzte zu Verbrechern hatten werden können.

In der noch während des Prozesses publizierten Broschüre „Das Diktat der Menschenverachtung“ betonte Mitscherlich, die zu Tage tretenden Verbrechen zeigten „die Katastrophe einer Wissenschaft, die sich von einer politischen Ideologie scheinbar in Richtung ihrer eigenen Ziele forttreiben läßt und plötzlich bei der Organisation des Mordes steht“.12 Mitscherlich unterstellte der Schulmedizin, sich seit langem mehr dem Ungeist eines einseitigen Rationalitätsprinzips als dem Wohl des kranken Individuums verpflichtet zu fühlen – und deshalb besonders anfällig für die NS-Ideologie gewesen zu sein: „Der Arzt konnte […] erst in der Kreuzung zweier Entwicklungen zum konzessionierten Mörder und zum öffentlich bestellten Folterknecht werden: dort, wo sich die Aggressivität seiner Wahrheitssuche mit der Ideologie der Diktatur traf. Es ist fast dasselbe, ob man den Menschen als ‚Fall‘ sieht, oder als Nummer, die man ihm auf den Arm tätowiert – doppelte Antlitzlosigkeit einer unbarmherzigen Epoche.“13

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Solche gewagten Interpretationen hatten die Ärztekammern von ihrem Prozessbeobachter nicht erwartet. Zwar ließ man es nicht zu einem öffentlichen Bruch kommen, doch die Ablehnung, die Mitscherlich aus ärztlichen Kreisen entgegenschlug, war massiv. „Das Diktat der Menschenverachtung“ fand zwar öffentlich eine durchaus positive Aufnahme – so hoffte der „Tagesspiegel“, „daß, wie von Kogons ‚SS-Staat‘, auch vom ‚Diktat der Menschenverachtung‘ bald eine Massenauflage hergestellt wird“.14 Doch Mitscherlich sah sich bald von Gegnern umstellt: Der Freiburger Pathologe Franz Büchner, der Berliner Pharmakologe Wolfgang Heubner und der legendäre Ferdinand Sauerbruch, schließlich auch der Göttinger Physiologe Friedrich Hermann Rein griffen ihn an, forderten Änderungen in der Prozessdokumentation und warfen Mitscherlich Vorverurteilung vor.15

Polemisch setzte Mitscherlich sich zur Wehr: Dass Mielke und er mit der Dokumentation „das Mißvergnügen mancher nun ohnmächtig gewordener Mitträger der Macht des Dritten Reiches erregen würden, war uns klar. Daß aber namhafte Vertreter deutscher Medizin […] zur Rettung ihrer formalen Ehre eine Phalanx bilden würden, ohne auch nur mit einem Wort die Einsicht zu verraten, daß sie es bedauerten und mit Schrecken jetzt zur Kenntnis nehmen, in welch nahen funktionellen Zusammenhang sie mit den Ereignissen geraten waren […], das übersteigt allerdings unsere Voraussicht […]. Wer Professor Heubners Verteidigung liest, muß den Eindruck gewinnen, die Veröffentlichung ‚scheinbar so unantastbarer Dokumente‘ sei die eigentlich ehrenrührige Tat, nicht die Verübung dessen, was diese Dokumente widerspiegeln.“16

Erst 1949 konnte der Abschlussbericht unter dem Titel „Wissenschaft ohne Menschlichkeit“ erscheinen.17 Mitscherlich und Mielke waren sich bewusst, dass die Ergebnisse der Dokumentation „kaum noch vom Bedürfnis einer großen auf Rechenschaft drängenden Öffentlichkeit erwartet werden“. Dennoch sei sie vielleicht zukünftigen Historikern als „Teilstück einer Zeitchronik“ von Nutzen. Sie sollten in beiden Punkten Recht behalten. Zunächst einmal verschwand das Buch förmlich, kaum dass es publiziert worden war. In seinem Vorwort zu „Medizin ohne Menschlichkeit“ schrieb Mitscherlich 1960 (S. 15): „Nahezu nirgends wurde das Buch bekannt, keine Rezensionen, keine Zuschriften aus dem Leserkreis; unter den Menschen, mit denen wir in den nächsten zehn Jahren zusammentrafen, keiner, der das Buch kannte. Es war und blieb ein Rätsel – als ob das Buch nie erschienen wäre.“

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Immer wieder wurde später vermutet – auch von den Herausgebern selbst –, dass interessierte ärztliche Kreise die Gesamtauflage aufgekauft und beiseite geschafft hätten.18 Die Wahrheit ist banaler und bezeichnender für das vergangenheitspolitische Klima der 1950er-Jahre: Sowohl die 10.000 Exemplare, die die Kammern für den Verkauf an die Ärzte erworben hatten, als auch 1.500 Buchhandelsexemplare lagen wie Blei in den Regalen – und wurden schließlich wohl zum großen Teil vernichtet.19 1959 beschaffte sich der 1951 aus dem Exil zurückgekehrte Verleger Gottfried Bermann-Fischer im Zuge der Skandale um Herta Oberheuser und Carl Clauberg das letzte Exemplar des Verlegers Lambert Schneider – und regte bei Mitscherlich eine Neuauflage an. So tauchte dessen Nürnberg-Report im Frühjahr 1960 wie eine Flaschenpost wieder auf.

Gegenüber der Fassung von 1949 nahm Mitscherlich nur wenige Veränderungen vor. Ein Vorwort der Ärztekammern, in dem – allerdings gestützt auf ein seinerzeit von Mielke erstelltes Papier für die Standesvertretung – der Ärzteschaft eine weitgehende Absolution erteilt worden war, strich er kurzerhand. Dort hatte es geheißen: „Von etwa 90.000 in Deutschland tätigen Ärzten haben etwa 350 Medizinverbrechen begangen [...]. Die Masse der deutschen Ärzte hat unter der Diktatur des Nationalsozialismus ihre Pflichten getreu den Forderungen des Hippokratischen Eides erfüllt, von den Vorgängen nichts gewußt und mit ihnen nicht im Zusammenhang gestanden. Der Prozeßverlauf hat ferner einwandfrei bewiesen, daß die ärztlichen Berufskörperschaften völlig unbeteiligt waren.“20

Seine Erklärungsversuche für die NS-Medizinverbrechen wandelte Mitscherlich ebenfalls ab. Dass Ärzte zu Mördern hatten werden können, führte er jetzt auch auf psychische Faktoren zurück: „ängstlicher Egoismus der Selbsterhaltung“, „ängstliche Überschätzung des Gewalthabers“ und eine „ans Artistische grenzende Fähigkeit der Selbstbeschwichtigung“ (S. 8). Die seinerzeit von Mielke unglücklich in die Diskussion gebrachte und von den Ärztekammern dankbar aufgegriffene Zahl der angeblich 350 schuldigen Mediziner relativierte Mitscherlich (S. 13): „Natürlich kann man eine einfache Rechnung aufstellen. Von ungefähr 90.000 damals in Deutschland tätigen Ärzten haben etwa 350 Medizinverbrechen begangen. Das bleibt noch eine stattliche Zahl, vor allem, wenn man an das Ausmaß der Verbrechen denkt [...]. Doch das trifft nicht den Kern. Dreihundertfünfzig waren unmittelbare Verbrecher – aber es war ein Apparat da, der sie in die Chance brachte, sich zu verwandeln.“

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Hinter dieser Anklage stand freilich noch immer der alte Vorwurf an eine „Organmedizin“, die ihre wissenschaftliche Perspektive sträflich eingeengt und damit der aggressiven NS-Gesundheits- und Vernichtungspolitik entgegengearbeitet habe. Diese These ist mittlerweile zu Recht in Zweifel gezogen worden. Mehr noch: Die psychoanalytisch fundierte psychosomatische Medizin, um deren Verteidigung und Verbreitung es Mitscherlich ging, ist inzwischen selbst kritisch auf ihre Anschlussfähigkeit an nationalsozialistische Ideologie hin befragt worden.21 Gleichwohl blieb „Medizin ohne Menschlichkeit“ lange Zeit ein Klassiker der Literatur über den Nationalsozialismus und die wichtigste Informationsquelle für jeden, der sich für die Geschichte der NS-Medizin interessierte. Robert J. Lifton bekannte in der deutschen Fassung seines Buches „Ärzte im Dritten Reich“ noch 1988, er und alle anderen Forscher im Bereich der NS-Medizingeschichte stünden „wie Zwerge auf den Schultern von Alexander Mitscherlich, der das Ausmaß der medizinischen Verbrechen der Nazis als erster der Öffentlichkeit bekannt machte“.22

Für Mitscherlich war „Medizin ohne Menschlichkeit“ der Startschuss zu einer Karriere als öffentlicher Intellektueller. Dass sich sein Blick über die NS-Medizinverbrechen hinaus bereits auf die Frage richtete, wie die etwa zehnjährige Inkubationszeit zu erklären sei, die die „Aufarbeitung der Vergangenheit“ in den 1950er-Jahren erlebt hatte, war schon im Vorwort zu „Medizin ohne Menschlichkeit“ zu lesen (S. 15): „Es begann der erstaunliche Wiederaufstieg der Bundesrepublik, der psychologisch betrachtet sich unter dem Begriff des ‚Ungeschehenmachens‘, einer gigantischen Beseitigung der Spuren, einordnen läßt. […] Wer heute durch Deutschland fährt, kann sich nicht vorstellen, daß vor 20 Jahren hier die Gasöfen rauchten, in denen die Geisteskranken verbrannt wurden, daß vor 15 Jahren erst sich die Konzentrationslager für die letzten Überlebenden von Millionen öffneten, daß junge deutsche Soldaten, von ihren eigenen Standgerichten verurteilt, an den Apfelbäumen der Landstraßen hingen. Wieder hat Tüchtigkeit und Ordnungsgabe das Grauen gebannt. Aber diese Tüchtigkeit, die Berge von Trümmern versetzen konnte, den Schuldberg konnte sie nicht versetzen. So erfolgte die Schuldentlastung auf psychischem Wege durch den Fluchtversuch der Verdrängung.“ Dies war bereits der Grundgedanke eines anderen Mitscherlich-Bestsellers – der „Unfähigkeit zu trauern“ von 1967.23

Anmerkungen: 

1 Zum Ärzteprozess: Angelika Ebbinghaus/Klaus Dörner (Hg.), Vernichten und Heilen. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Folgen, Berlin 2001; dies./Karsten Linne (Hg.), Der Nürnberger Ärzteprozeß 1946/47. Wortprotokolle, Anklage- und Verteidigungsmaterial, Quellen zum Umfeld (Mikrofiche-Edition), München 1999 (mit einem Erschließungsband, München 2000); Claudia Wiesemann/Andreas Frewer (Hg.), Medizin und Ethik im Zeichen von Auschwitz. 50 Jahre Nürnberger Ärzteprozeß, Erlangen 1996.

2 Zur Biographie Mitscherlichs neuerdings: Martin Dehli, Leben als Konflikt. Zur Biographie Alexander Mitscherlichs, Göttingen 2007; Tobias Freimüller, Alexander Mitscherlich. Gesellschaftsdiagnosen und Psychoanalyse nach Hitler, Göttingen 2007; Timo Hoyer, Im Getümmel der Welt. Alexander Mitscherlich – Ein Porträt, Göttingen 2008.

3 Mitscherlich sorgte dafür, dass Mielke, der die Hauptarbeitslast bei der Erstellung der Dokumentation von 1949 getragen hatte, auch bei der Neuauflage als Mitherausgeber genannt wurde und seine Erben (wie 1949 Mielke selbst) mit einem Drittel am Erlös des Buches beteiligt wurden.

4 Redaktioneller Kommentar zu Alexander Mitscherlich, Nach dem Zwischenspiel vielfacher Fluchten, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.4.1960.

5 Wolfgang Woelk/Karen Bayer, „Ich habe es als meine Pflicht aufgefaßt und gehofft, hier als Frau auch helfen zu können...“ Herta Oberheuser. Eine Ärztin im Konzentrationslager Ravensbrück und ihr Leben in der Nachkriegszeit, in: Wolfgang Woelk (Hg.), Nach der Diktatur. Die Medizinische Akademie Düsseldorf vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis in die 1960er Jahre, Essen 2003, S. 253-268.

6 Helmut Grosch, Der Kieler Gynäkologe Carl Clauberg und die Bevölkerungspolitik des Nationalsozialismus, in: Eckhard Heesch (Hg.), Heilkunst in unheilvoller Zeit. Beiträge zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus, Frankfurt a.M. 1993, S. 85-118; Renate Dopheide, Clauberg – ein Kieler Arzt. Massensterilisationen in Auschwitz und die Geschichte eines Prozesses, in: Sabine Kock (Hg.), „Ich habe mir Deutschland vom Leibe zu halten versucht“. Frauen im Nationalsozialismus und der Umgang „nachgeborener“ Frauen mit dem Gedenken, Kiel 1998, S. 46-83.

7 Vgl. Klaus-Detlev Godau-Schüttke, Die Heyde-Sawade-Affäre. Wie Juristen und Mediziner den NS-Euthanasieprofessor Heyde nach 1945 deckten und straflos blieben, 2. Aufl. Baden-Baden 2001.

8 Zum Echo auf die Publikation: Freimüller, Mitscherlich (Anm. 2), S. 274f.

9 Vgl. Jürgen Peter, Der Nürnberger Ärzteprozeß im Spiegel seiner Aufarbeitung anhand der drei Dokumentensammlungen von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, 2. Aufl. Münster 1998; Thomas Gerst, „Nürnberger Ärzteprozeß“ und ärztliche Standespolitik. Der Auftrag der Ärztekammern an Alexander Mitscherlich zur Beobachtung des Prozeßverlaufs, in: Deutsches Ärzteblatt 91 (1994) H. 22/23, S. 1200-1210; Paul Weindling, Alexander Mitscherlich und die Deutsche Medizinische Kommission beim Nürnberger Ärzteprozeß, in: Woelk, Nach der Diktatur (Anm. 5), S. 69-85.

10 Alexander Mitscherlich, Ein Leben für die Psychoanalyse. Anmerkungen zu meiner Zeit, Frankfurt a.M. 1980, S. 157.

11 Ders./Fred Mielke (Hg.), Das Diktat der Menschenverachtung. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen, Heidelberg 1947, S. 12.

12 Ebd., S. 163.

13 Ebd., S. 12.

14 Tagesspiegel, 1.5.1947.

15 Vgl. Peter, Ärzteprozeß (Anm. 9); ders., Unmittelbare Reaktionen auf den Prozeß, in: Ebbinghaus/Dörner, Vernichten und Heilen (Anm. 1), S. 452-475; Freimüller, Mitscherlich (Anm. 2), S. 103-120.

16 Alexander Mitscherlich, Protest oder Einsicht?, in: Göttinger Universitäts-Zeitung 3 (1948) H. 10, S. 6ff.

17 Ders./Fred Mielke (Hg.), Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Medizinische und eugenische Irrwege unter Diktatur, Bürokratie und Krieg, Heidelberg 1949.

18 Robert Jay Lifton, Ärzte im Dritten Reich, Berlin 1998, S. 532; Karl-Heinz Roth, Psychosomatische Medizin und „Euthanasie“. Der Fall Viktor von Weizsäcker, in: 1999 1 (1986) H. 1, S. 65-99; Weindling, Mitscherlich (Anm. 9), S. 83; vgl. auch Freimüller, Mitscherlich (Anm. 2), S. 128ff.

19 Vgl. Gerst, „Ärzteprozeß“ (Anm. 9); Peter, Ärzteprozeß (Anm. 9), S. 65; Freimüller, Mitscherlich (Anm. 2), S. 129ff.

20 Mitscherlich/Mielke, Wissenschaft (Anm. 17), S. 5.

21 Zuerst: Walter Wuttke-Groneberg, Von Heidelberg nach Dachau, in: Gerhard Baader (Hg.), Medizin im Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit – ungebrochene Tradition, Berlin 1980, S. 113-138.

22 Lifton, Ärzte (Anm. 18), S. 11.

23 Vgl. dazu Tobias Freimüller, Der versäumte Abschied von der Volksgemeinschaft. Psychoanalyse und „Vergangenheitsbewältigung“, in: Jürgen Danyel/Jan-Holger Kirsch/Martin Sabrow (Hg.), 50 Klassiker der Zeitgeschichte, Göttingen 2007, S. 102-105.

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