Am 8. März 2003 erschien im Frauenmagazin „Wysokie Obcasy“ (Hohe Absätze) der auflagenstarken polnischen Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ ein „Manifest“, das in umfassender Form Frauenrechte einforderte:1 Das Recht auf die freie Wahl individueller Lebensentwürfe und auf körperliche Selbstbestimmung kam dort ebenso zur Sprache wie die Marginalisierung von Frauen im politischen und wirtschaftlichen Leben oder die Gewalt gegen Frauen. Das „Manifest“ wurde von 30 Organisationen und über 270 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterzeichnet. Damit schien die polnische Frauenbewegung „eine gewisse Plateauphase“2 erreicht zu haben. Die Eingangsworte des Textes lauten: „Wir sind frei. Nutzen wir unsere Freiheit! Ehren wir die mutigen Frauen, die für uns die Freiheit errangen, und die Männer, die sie verstanden und unterstützten. Zusammen haben wir viel erreicht, und noch mehr werden wir erreichen.“
Unklar bleibt, auf wen hier konkret Bezug genommen wird: auf die Aktivistinnen und ihre Unterstützer der ersten Frauenbewegung, die für die Polinnen bereits seit dem 19. Jahrhundert Rechte einforderten, oder auf die Frauen und Männer, die in der polnischen Oppositionsbewegung zur Zeit des Staatssozialismus aktiv gewesen waren. Das Erscheinungsdatum des Manifests legt es nahe, gerade der letzteren genealogischen Verbindungslinie nachzugehen. Der 8. März ist der Weltfrauentag, aber der 8. März 2003 ist auch der 25. Jahrestag des Beginns der Studentenunruhen, die 1968 die Absetzung des Theaterstückes „Dziady“ (Die Ahnenfeier) des polnischen Dichters Adam Mickiewicz begleiteten und sich damit in die transnationale Protestgeschichte jenes Jahres einschrieben.3 Wenn sich ehemalige Aktivistinnen der polnischen Oppositionsbewegung dieses 8. März 1968 erinnern, so wird dabei aber lediglich der Protest gegen die unterdrückte Meinungsfreiheit hervorgehoben. Ihre Rolle als Frauen in der Opposition wird hingegen nicht ausdrücklich angesprochen.4
Dieser Sachverhalt wirft Fragen auf, die nicht nur für den polnischen Kontext, sondern auch für die anderen mittel- und osteuropäischen Staaten während der Zeit der Blockkonfrontation relevant sind: Weshalb erscheinen die Bürgerrechtsbewegungen, die seit den späten 1960er-Jahren in Ostmitteleuropa an Bedeutung zunahmen, in ihren Aktionen mehr oder weniger „geschlechtsneutral“? Weshalb entstanden in ihrem Rahmen keine Frauenbewegungen, die die spezifischen Unterdrückungsmodi für die weibliche Bevölkerung thematisierten? Wie kommt es, dass - eindrucksvoll belegt durch den Zusammenbruch der staatssozialistischen Herrschaft im Jahr 1989 - die Männer und Frauen der ostmitteleuropäischen Oppositionsbewegungen ihre Forderungen erfolgreich durchsetzen konnten, dass dabei explizit feministische Kritik am Herrschaftssystem des Staatssozialismus sowie auch an den politischen und ökonomischen Benachteiligungen, die Frauen in der Systemtransformation nach 1989 erfuhren, jedoch ausblieb?
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Während zur Frage nach der Bedeutung von feministischen Strömungen in den postkommunistischen Staaten bereits einige sozialwissenschaftliche Studien vorliegen,5 interessieren in diesem Aufsatz vor allem die Geschlechterverhältnisse und ihr Stellenwert in den ostmitteleuropäischen Oppositionsbewegungen seit den späten 1960er-Jahren. Aufgrund ähnlicher politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sollen hier vor allem die ČSSR, die DDR, Polen und Ungarn im Zentrum stehen. Inwieweit sind die oppositionellen Bewegungen des ehemaligen „Ostblocks“ in ihren Forderungen nach gesamtgesellschaftlicher Demokratisierung mit den neuen sozialen Bewegungen im westlichen Europa vergleichbar, die in zeitlicher Nähe entstanden? Die 1970er-Jahre, in denen sich fast überall in Ostmitteleuropa oppositionelle Bewegungen etablierten, wurden auch in diesem Teil Europas zu einer Umbruchzeit, die durch neue Politikmuster und neue gesellschaftliche Entwürfe geprägt war. Anhand der Kategorie Geschlecht ist dieser These genauer nachzugehen.
1. 1968 als Ausgangspunkt einer transnationalen Betrachtung
Aus heutiger Sicht dürfte es sinnvoll sein, zunächst eine die Grenzen der Blockteilung überschreitende Perspektive einzunehmen und nach dem Zusammenhang zwischen den politischen Protestbewegungen der 1960er-Jahre und den sich daraus entwickelnden, längerfristig wirksamen politischen Bewegungen der 1970er-Jahre zu fragen. Sucht man nach einem Ausgangspunkt für eine solche vergleichende Betrachtung, so bietet sich das Jahr 1968 an. Die Bedeutung, die „1968“ für die Entstehung eines neuen Politikverständnisses sowie für die neuen sozialen Bewegungen hatte, ist besonders für die USA und Westeuropa eingehend erforscht worden. In neueren Veröffentlichungen wird versucht, die europäische bzw. globale Dimension der Ereignisse dieses Jahres zu erfassen.6 Nicht selten wird auf die „Gleichzeitigkeit der Aufbrüche in Berkeley wie Berlin, in Paris wie Prag“ hingewiesen.7
Diese west-östliche Vergleichsperspektive ist bislang in der Forschungspraxis jedoch nur sehr selektiv angewandt worden. So tauchen etwa die Intellektuellen als kollektiver Akteur auf, der in den Staaten beider politischer Systeme eine wichtige Rolle gespielt habe.8 Auch die neue Arbeiterklasse, die sich aus Angehörigen der technischen Intelligenz, Ingenieuren und Angestellten zusammensetzte, ist in ihrer Bedeutung für die Protestdynamik nicht nur in West-, sondern auch in Süd- und Osteuropa in den Blick genommen worden.9 In einer diachronen Vergleichssicht scheinen die oppositionellen Protestbewegungen, die in Osteuropa 1989 das Ende des Staatssozialismus herbeiführten, ein politisches Projekt vollendet zu haben, das 1968 sowohl in West- wie in Osteuropa begonnen worden war, aber zunächst nur im rechtsstaatlichen Rahmen Westeuropas Früchte tragen konnte.10
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Die neue Frauenbewegung hingegen, die im westeuropäischen Kontext häufig als eines der nachhaltigsten Produkte des Jahres 1968 bezeichnet wird,11 scheint sich weniger für eine solche Perspektive anzubieten. Bei der transnationalen Analyse der Frauenbewegung wird die östliche Hälfte Europas in der Regel völlig ausgeblendet.12 Während das Streben nach gesamtgesellschaftlicher Demokratisierung für ganz Europa als Ausgangspunkt der politischen Aktionen des Jahres 1968 bezeichnet werden kann,13 entziehen sich die Auswirkungen, die dieses Jahr und das ihm folgende Jahrzehnt auf die Geschlechterverhältnisse in Ost und West gehabt haben, zumindest auf den ersten Blick einer vergleichenden Analyse.
Hier soll es daher zunächst darum gehen, die Geschlechterverhältnisse in den staatssozialistischen Regimen in einer konkreten Phase ihrer Entwicklung (der durch politischen Protest geprägten späten 1960er- und 1970er-Jahre) zu untersuchen, um so zu einem Analyserahmen zu gelangen, mit dem eine künftige vergleichende Betrachtung der Geschlechterverhältnisse in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts möglich werden kann. Dazu sollen sowohl der Wandel in den staatssozialistischen Geschlechterordnungen als auch die Bedeutung der Kategorie Geschlecht für die Formation der oppositionellen Bewegungen und ihre jeweilige Positionierung gegenüber der Staatsmacht beleuchtet werden. Im Mittelpunkt stehen damit weniger die konkreten Akteurinnen und Akteure. Vielmehr soll danach gefragt werden, in welcher Weise die Lebensbedingungen und Politikmuster des Staatssozialismus die Leitbilder der Handelnden prägten. Emanzipation, Öffentlichkeit und Privatheit, Gleichheit und Gleichberechtigung sowie Zivilgesellschaft waren für das politische Selbstverständnis der neuen sozialen Bewegungen im westlichen Europa wie für die Oppositionsbewegungen im östlichen Europa gleichermaßen zentrale Begriffe, allerdings mit systemspezifischen Brechungen. Bezieht man die Kategorie Geschlecht in die Untersuchung ihrer Bedeutungsinhalte mit ein, kann man nicht nur zu einer differenzierten Analyse der staatssozialistischen Herrschaftssysteme gelangen, sondern auch Begriffe historisieren, die zunächst im Kontext demokratischer Gesellschaften entstanden waren, und ihre unreflektierte Übertragung auf osteuropäische Kontexte vermeiden.
Die neue Frauenbewegung, die aus dem politischen Aufbruch des Jahres 1968 hervorgegangen und zu einer der wichtigsten neuen sozialen Bewegungen in Westeuropa und den USA geworden war, verband ihr emanzipatorisches Potenzial mit einem neuen Politikbegriff. Durch das Motto, das Private sei politisch, trug sie maßgeblich dazu bei, den Begriff des Bürgers bzw. der Bürgerin neu zu definieren; sie kritisierte die abstrakt formulierten politischen und bürgerlichen Rechte und forderte ihre konkrete Umsetzung in allen gesellschaftlichen Teilbereichen ein, vor allem auch in der Familie.14 Vergleicht man diesen Politikbegriff mit demjenigen der oppositionellen Bewegungen des östlichen Europas, so wird deutlich, dass hier sowohl die Räume, für die politische Aktivität postuliert wurde, als auch der Begriff des „Politischen“ anders definiert waren. Im Gegensatz zur Kritik an den abstrakt gefassten Staatsbürgerrechten und -pflichten im Westen forderten osteuropäische Oppositionelle gerade diese ein. Die neuen sozialen Bewegungen in Westeuropa glichen in ihrer fundamentalen Kritik am politischen System durchaus den oppositionellen Gruppierungen im östlichen Europa. Diese verlangten jedoch zuallererst die Wahrung der Menschenrechte und kritisierten die weitreichende Einflussnahme des Staates auf das menschliche Zusammenleben. Während also im Westen - und gerade in der neuen Frauenbewegung - die Akzeptanz individueller Subjektentwürfe als Ziel des politischen Engagements betrachtet wurde, ging es in Osteuropa eher darum, einen autonomen Bürger gegenüber der Staatsmacht zu definieren, dem unabhängig von Klassen- oder Geschlechtszugehörigkeit Grundrechte zukamen.
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Dabei ist es interessant festzuhalten, dass während des politischen Aufbruchs Ende der 1960er-Jahre zunächst durchaus ein gemeinsamer Diskussionshorizont gerade im Hinblick auf die Geschlechterverhältnisse bestand, der für die 1970er-Jahre nicht mehr auffindbar ist. So beschreibt Hana Havelková, welche Bedeutung etwa der Philosoph Jan Patočka im Jahr 1966 der tschechischen Übersetzung von Simone de Beauvoirs „Das andere Geschlecht“ zumaß. Patočka sah in diesem Buch „die Beziehung zwischen Mann und Frau als eine der tiefgreifendsten Fragen der Menschlichkeit“ behandelt.15 Auch Jiřina Šiklová, eine tschechische Dissidentin, die in den 1960er-Jahren über die neue Linke und die Studentenbewegung im Westen publizierte und mit Rudi Dutschke und Daniel Cohn-Bendit in Kontakt stand,16 konstatiert in ihrer Rückschau auf die Entwicklung des Feminismus in der tschechischen Gesellschaft, dass bis zum Jahr 1968 westliche feministische Theorien und Schriften rezipiert worden seien.17
In die umgekehrte Richtung fand ebenfalls ein Transfer politischer Ideen statt. Seit den 1970er-Jahren gab es Kontakte zwischen den osteuropäischen Oppositionsbewegungen und den neuen sozialen Bewegungen im Westen - vor allem den Friedens- und Ökologiebewegungen. Dabei galten die osteuropäischen Oppositionsbewegungen mit ihrer starken Betonung einer glaubwürdigen Politik, die sich in einer aktiven zivilgesellschaftlichen Sphäre etablieren sollte, als moralische Autoritäten für die Anhänger der neuen sozialen Bewegungen in den USA und in Westeuropa.18 Ein Schnittpunkt, an dem sich die Politikentwürfe anscheinend treffen konnten, war der Begriff der „Entfremdung“, der sowohl in der westlichen als auch in der östlichen Systemkritik eine Rolle spielte. Vor dem Hintergrund politischer Systemunterschiede war die Entsubjektivierung des Individuums in der industriellen Gesellschaft ein gemeinsames Thema.19
Nicht zuletzt im Umfeld des Prager Frühlings bezog sich der geforderte „Sozialismus mit menschlichem Antlitz“ auch auf die Geschlechterverhältnisse. Die Frau sollte als der „weibliche Mensch“ betrachtet werden; es sei falsch, sie im Zuge staatssozialistischer Industrialisierungsprojekte lediglich in ihrer Funktion als Arbeiterin an den Mann anzugleichen. Stattdessen wurde „Gleichheit in der Unterschiedlichkeit“ gefordert und somit ein Diskurs etabliert, der enge Verwandtschaft mit demjenigen über den Egalitäts- und Differenzfeminismus in der neuen Frauenbewegung des Westens aufwies.20
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2. Staatssozialistische Geschlechterpolitik
Um die Auseinanderentwicklung der Diskurse vor allem seit den 1970er-Jahren zu erklären, lohnt sich zunächst ein Blick auf die politischen Rahmenbedingungen in den staatssozialistisch regierten Ländern Ostmitteleuropas und anschließend auf den Wandel der Geschlechterpolitik in diesem Zeitraum. In der DDR, in Polen, in der Tschechoslowakei und in Ungarn vollzog sich seit dem Ende der 1960er-Jahre eine Neuausrichtung der staatssozialistischen Herrschaft. Auf die Etablierung der neuen politischen Ordnungen nach dem Zweiten Weltkrieg war zunächst eine Zeit stalinistischer Repressionen, aber auch der Massenmobilisierung der Gesellschaft gefolgt, die unterschiedliche revisionistische bzw. revolutionäre Gegenbewegungen hervorgerufen hatte. Seit dem Ende der 1960er- bzw. dem Beginn der 1970er-Jahre schien sich die politische Landschaft wieder zu stabilisieren.
Während die Wirtschafts- und Sozialpolitik den Konsum stärkte, gab es auf der anderen Seite eine Verfestigung der Parteiherrschaft und eine Re-Ideologisierung etwa durch neue oder überarbeitete Verfassungen (DDR 1968 bzw. Neufassung 1974, Modifizierung der Verfassung in Ungarn 1972, neue Verfassung in Polen 1976). Für die DDR markierten der Wechsel von Walter Ulbricht zu Erich Honecker und die proklamierte „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ eine deutliche Zäsur.21 Die Parole des SED-Parteitags von 1971 reagierte ohne Zweifel auf den Machtwechsel in der Volksrepublik Polen im Jahr 1970 von Władysław Gomułka zu dem ebenfalls stärker auf eine Politik des Massenkonsums setzenden Edward Gierek. Dieser war bereits 1971 erneut mit Unruhen konfrontiert, die aus den materiellen Engpässen der polnischen Ökonomie resultierten und von Honecker aufmerksam wahrgenommen wurden.22
Für Ungarn ist zu konstatieren, dass nach der Niederschlagung des Aufstandes von 1956 das nach dem Generalsekretär der ungarischen Kommunisten, János Kádár, benannte System des Kádárismus zwar bereits anderthalb Jahrzehnte lang eine Verfestigung erfahren hatte. Doch Kommentatoren der politischen Szene beschrieben gerade für die 1970er-Jahre eine zunehmende Diskrepanz zwischen einem relativ großen Konsumangebot bei gleichzeitiger Forderung nach „absolutem politischem Gehorsam“.23 Marc Pittaway schlägt daher vor, den Begriff der „Normalisierung“, der zunächst der Re-Etablierung der orthodoxen Parteimacht in der Tschechoslowakei nach 1968 vorbehalten und ein politischer Kampfbegriff war, als analytischen Begriff auf ganz Ostmitteleuropa während der 1970er-Jahre zu übertragen und damit eine überall anzutreffende Entwicklung zu charakterisieren: die Abkehr von den groß angelegten ökonomischen Umgestaltungsplänen der frühen Nachkriegszeit, die Hinwendung zu einer stärker auf die Konsumbedürfnisse der Bevölkerung eingehenden Politik, den damit verfolgten Versuch, die neuen technischen und kulturellen Bildungsschichten an das Regime zu binden, und schließlich die neue Betonung von Klassenkampf und sozialistischer Orthodoxie.24
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Vor diesem Hintergrund soll nun knapp erörtert werden, wie die Geschlechterverhältnisse durch die Politik der staatsozialistischen Regime verändert wurden. In den 1970er-Jahren kam es in den meisten osteuropäischen Staaten zu einer zunehmenden Angleichung des Bildungsstandes von Frauen und Männern, wodurch sich für Frauen neue berufliche Aufstiegsmöglichkeiten eröffneten. Allerdings bildete die Emanzipation durch Arbeit im Staatsozialismus das einzig noch zulässige Emanzipationskonzept. Während der Emanzipationsbegriff bei Karl Marx und auch bei August Bebel impliziert hatte, dass die Stellung der Frau in der Gesellschaft darauf verweise, wie humanistisch diese Gesellschaft sei, wurde in der staatsozialistischen Realität die Emanzipation der Frau nur als ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Emanzipation durch Arbeit gesehen und galt nicht mehr als unabdingbare Voraussetzung des freiheitlichen Charakters der Gesamtgesellschaft.25 Trotz der umfassenden Aktivierung der Frauen für die außerhäusliche Berufsarbeit blieben die Geschlechterrollen auch in den staatssozialistischen Gesellschaften erstaunlich unflexibel. Der Arbeitsmarkt war weiterhin an einer „Geschlechtergrenze“ segregiert, was sich in der durchschnittlich besseren Bezahlung der männlichen Arbeitnehmer und schwachen Präsenz von Frauen in Leitungsfunktionen niederschlug. Daneben war die Hausarbeit mehr oder weniger vollständig dem Zuständigkeitsbereich der Frauen zugeordnet, so dass trotz veränderter politischer Rahmenbedingungen die geschlechtlich codierte Konstruktion öffentlicher und privater Räume bestehen blieb.26
Betriebskinderkrippe in einer Warschauer Textilfabrik, Februar 1969(Foto: Jarosław Taran/Archiv des Zentrums "Karta", Warschau, Signatur taran_0816)
Die zunehmende Einbeziehung der Frauen in die außerhäusliche Berufsarbeit bei relativer Konstanz der an Geschlechterrollen orientierten Arbeitsteilung führte zu Entwicklungen, die von den Regimen als Krisensymptome wahrgenommen wurden. Berufstätige Frauen drängten stärker in Teilzeitbeschäftigungen, die Geburtenraten sanken.27 Als Reaktion darauf stellte die staatssozialistische Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nicht etwa den Fortbestand alter Rollenbilder in Frage, sondern versuchte die Probleme mit einer sozialpolitischen Stabilisierung dieser Rollen zu beheben. Durch die materielle Unterstützung der Mütter einerseits und die Aufwertung der Familie für die staatsozialistische Gesellschaft andererseits versuchte man, den Unmut der Frauen zu dämpfen, die unter der sozialistischen Mangelwirtschaft in Berufs- und Hausarbeit doppelt zu leiden hatten. Dabei gingen sozialpolitische Leistungen wie die Einrichtung von Kinderkrippen oder die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs Hand in Hand mit der diskursiven Aufwertung von Mutterschaft und Familienrollen der Frau.28 Traditionelle Rollenzuschreibungen, die auch in den ersten Nachkriegsjahrzehnten de facto nie aufgehoben worden waren, wurden damit verstärkt. Die „sozialistische Gesellschaft“ sollte als nicht hinterfragbarer Rahmen der Subjektentwürfe gelten, und die „sozialistische Familie“ war ihr vielleicht wichtigster Bestandteil.29
3. Geschlechterordnungen im Spannungsfeld von Regime und Oppositionsbewegungen
Welche Bedeutung hatte der Rückgriff auf traditionelle Geschlechterrollen für die Lebenswelt der Akteurinnen und Akteure sowie vor allem für die Wahrnehmung von weiblichen Emanzipationskonzepten durch die oppositionellen Bewegungen? In der Forschung ist wiederholt darauf hingewiesen worden, dass der Transfer von Sozialleistungen im Staatssozialismus keine sozialen Rechte etwa im Sinne des Staatsbürgerkonzeptes von Thomas H. Marshall begründete.30 Marshall sieht erst in der umfassenden Verleihung bürgerlicher, politischer und sozialer Rechte einen aktiven Staatsbürgerstatus verwirklicht, welcher über die passive Zugehörigkeit zu einem Staatsverband hinausgeht. Demgegenüber stellten Sozialleistungen in den ost(mittel)europäischen Staaten „Garantien zur Aufrechterhaltung der Legitimation des sozialistischen Systems“ dar.31 Die Gewährung umfassenderer Sozialleistungen an die Frauen im Staatssozialismus zielte nicht darauf ab, eine Wahlfreiheit bei der Verwirklichung ihrer jeweiligen Subjektentwürfe zuzugestehen, sondern schrieb als einzig möglichen Emanzipationsweg denjenigen der „Arbeiter-Mütter“ vor.32 Gleichwohl wurden Menschenrechte in Osteuropa stärker über ökonomische und soziale Rechte definiert,33 was zumindest in der Theorie den Anschein erwecken konnte, dass dort eine Staatsbürgerschaftskonzeption existiere, die dem Subjekt eine aktive Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermögliche. Tatsächlich fügte sich die Sozialpolitik jedoch so in das politische System ein, dass Frauen noch stärker als Männer vom Staat abhängig waren.34 Der häusliche Paternalismus, dem Frauen etwa in der Bundesrepublik de iure bis zur Familienrechtsreform von 1977 unterworfen waren, verschob sich in den sozialistischen Staaten hin zu einem staatlichen Paternalismus.35 Somit wurden Frauen in doppelter Weise zu Gefangenen des Regimes, das einerseits die alten Geschlechterrollen festschrieb, andererseits aber im Sinne einer „Fürsorgediktatur“ für die verteilten Wohltaten absoluten politischen Gehorsam forderte.36
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In zeitgenössischer Perspektive, aber auch in der Forschungsdiskussion tritt eine andere Wahrnehmung der Beziehung zwischen Frauen und staatssozialistischem Herrschaftssystem zutage. Wegen der scheinbaren Bevorzugung der Frauen durch das Regime war eine wie auch immer formulierte „Frauenfrage“ in den Augen der Opposition diskreditiert. Frauen galten als „Verbündete“ des Staates, als diejenigen, die in dem zynischen Herrschaftssystem, das materielle Wohltaten an politisches Wohlverhalten knüpfte, am meisten profitierten.37 In der Forschung zur DDR, die am stärksten einen Vergleich mit dem sozialpolitischen System der Bundesrepublik zum Analyserahmen macht (allerdings oft nicht explizit), ist ebenfalls von „sozialpolitischer Privilegierung“ die Rede bzw. von „soziale[m] Schutz“, der zum „Privileg“ geworden sei.38 Dabei wird eine bestimmte Geschlechterordnung als gegeben vorausgesetzt, deren Konsequenzen für die Menschen dies- und jenseits des Eisernen Vorhangs erst genauer zu untersuchen wären.
Die oppositionelle Negierung einer Frauenfrage bzw. die Ablehnung, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, weist ebenfalls auf ein Politikverständnis hin, in dem die Kategorie Geschlecht scheinbar keine Rolle spielte - während sie in der Konstruktion des Weltbildes aber durchaus präsent war. Hana Havelková macht in ihrer Analyse, warum der Feminismus etwa dem Dissidenten Václav Havel einfach als „dada“ erschienen sei,39 zwei Argumente stark. Zum einen betrachteten die Oppositionellen den Kampf gegen den Kommunismus als eine Auseinandersetzung, die „Menschen und Bürger“ und nicht „Männer und Frauen“ zu führen hätten. Ähnlich wie beim realsozialistischen Antipoden geriet damit die Frauenfrage einmal mehr zum „Nebenwiderspruch“. Zum anderen - und dieses Argument knüpft an die vorangegangene Analyse der staatssozialistischen Geschlechterpolitik an - verweist Havelková auf die unterschiedliche Charakterisierung der Menschenrechte in Ost und West. Während im Osten wirtschaftliche und soziale Rechte als unerlässliche Voraussetzung betont wurden, waren es im Westen die politischen und bürgerlichen Rechte, die als integraler Bestandteil der Menschenrechte galten.40 Die materiellen Rechte, die aus der neuen Sozialpolitik resultierten, wurden damit nicht als Bestandteil freiheitlicher Grundrechte gesehen, sondern als Einbruch des Staates in eine Sphäre, die von der Durchdringung durch das Regime unbedingt reinzuhalten war. Das Leitmotiv der neuen Frauenbewegung im Westen, „das Private ist politisch“, war damit für die osteuropäischen Dissidenten eindeutig negativ konnotiert,41 ja es stellte nachgerade den Kern der kritisierten staatssozialistischen Herrschaft dar, die eben keinen Raum zur Entwicklung einer freien Bürgergesellschaft gewährte.
Die nach Geschlechtern geordnete Arbeitsteilung innerhalb der Familie konnte einer als unnatürlich empfundenen Außenwelt als „natürliche Ordnung“ entgegengehalten werden.42 Studien polnischer Soziologen aus der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre belegen, dass die Familie als das mit Abstand wichtigste soziale Bezugssystem betrachtet wurde. Galt es sich auf gesamtgesellschaftlicher Ebene zu identifizieren, so rückte die polnische Nation als weitere Bezugsgröße in den Mittelpunkt. Der sozialistische Staat spielte nur insofern eine Rolle, als man sich mittels der beiden anderen Bezugsebenen von ihm abgrenzen wollte.43 Die Dissidenten hielten der Außenwelt des sozialistischen Staates vor allem seit den 1970er-Jahren jedoch nicht die Familie als oppositionellen Handlungsraum entgegen, sondern die „Zivilgesellschaft“.
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Die Privatsphäre wurde für die männlichen Akteure zu einer Sphäre politischer Ersatzöffentlichkeit aufgewertet. Damit wurde die Hausarbeit einer „privaten Privatsphäre“ zugeordnet und doppelt unsichtbar.44 Diese neue politische Ersatzöffentlichkeit ist unter dem nicht sonderlich präzisen Begriff der „Zivilgesellschaft“ als eine der wichtigsten Errungenschaften des politischen Denkens der osteuropäischen Oppositionellen in den politikwissenschaftlichen Diskurs eingegangen. Neben der Fundamentalpolitisierung, die durch die neuen sozialen Bewegungen im Westen erzielt wurde, beansprucht sie als Neudefinition politischer Handlungsräume und -formen im östlichen Europa einen mindestens gleichwertigen Rang in der politischen Theorie wie Praxis im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts.45 Kern des Begriffs der Zivilgesellschaft war das Beharren auf einer Sphäre, die frei vom Regelungsanspruch der parteistaatlichen Herrschaft sein sollte, einer Sphäre, in der die subjektive Handlungsfreiheit der einzelnen Bürger wiedergewonnen werden sollte. Die Ablehnung des staatssozialistischen Politikbegriffs erschien paradigmatisch in den wichtigsten oppositionellen Streitschriften, wie etwa der „Antipolitik“ György Konráds oder in der „Macht der Ohnmächtigen“ Václav Havels.46
Die Tatsache, dass die staatssozialistische Geschlechterpolitik mit ihren sozialpolitischen Maßnahmen zwar keine grundsätzliche Revision der Geschlechterordnung bewirkte, aber in ihrem Ergebnis einen Eingriff in die ebenfalls als staatsfreie Gegenöffentlichkeit konzipierte Familie darstellte, wirkte sich sowohl auf die politische Praxis als auch auf die geschichtswissenschaftliche Analyse aus. Zum einen spielten in den Debatten, die die Dissidenten über die Zivilgesellschaft führten, geschlechterpolitische Fragestellungen keine Rolle. Zum anderen haben diese bislang nur selten Eingang in die Forschungsliteratur zu den osteuropäischen Oppositionsbewegungen gefunden.47 Vergleicht man nun die umfassende Systemkritik, die sich aus dem politischen Aufbruch von 1968 im Westen entwickelte, aus geschlechtergeschichtlicher Perspektive mit derjenigen der osteuropäischen Oppositionsbewegungen, die in den 1970er-Jahren an Bedeutung zunahmen, so kann man durchaus ähnliche Interessenlagen, aber fundamental unterschiedliche Konsequenzen feststellen. Während westliche Frauen in den politischen Debatten des Jahres 1968 zunächst „nicht als Frauen“48 das Wort ergriffen, weitete sich ihr Engagement im Zuge der Etablierung der zweiten Frauenbewegung so aus, dass nicht nur das politische System, sondern auch die ihm zugrundeliegenden Geschlechterarrangements zum Gegenstand der Kritik wurden.49
Auch die Frauen im Staatssozialismus hätten genügend Ansatzpunkte gehabt, eine Kritik des politischen Systems zu einer umfassenden Gesellschaftskritik auszuweiten, die die existierende Geschlechterordnung in Frage gestellt hätte. Im wissenschaftlichen und literarischen Diskurs der 1970er-Jahre wurde eine solche Kritik auch durchaus geübt. Die polnische Soziologin Magdalena Sokołowska konstatierte in ihren Untersuchungen zur Frauenemanzipation in Polen, dass trotz der Fortschritte, die bei der Gleichstellung der Geschlechter im politischen und ökonomischen Bereich erzielt worden seien, ein Wandel im interpersonellen und interfamiliären Bereich noch ausstehe. 50Sokołowska nahm in ihren Untersuchungen explizit auf westliche Staaten Bezug, „in denen die Veränderungen von den Mikrostrukturen ausgehen, sich eine sexuelle Revolution vollzieht, andererseits aber - im Gegensatz zu Polen - die Makrostruktur der Gesellschaft sich in bedeutend geringerem Maße geändert hat“.51 Dreht man die Blickrichtung um, so rücken zum Beispiel von der westdeutschen sozialliberalen Koalition in Auftrag gegebene Publikationen in den Blick, die in einer gesamteuropäischen Analyse nach den beruflichen Bildungschancen für Frauen fragten. In solchen Vergleichsstudien wurden die Bildungsoffensive für Frauen im Staatssozialismus und deren konsequente Eingliederung in den Arbeitsmarkt als nachahmenswert hervorgehoben; gleichzeitig wies man auf das Fortbestehen traditioneller Geschlechterarrangements sowohl im Staatssozialismus als auch in den westeuropäischen Gesellschaften hin, die einer erfolgreicheren Karriereentwicklung von Frauen entgegenstünden.52
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Honigfabrik in Gorzów Wielkopolski, November 1969(Foto: Jarosław Taran/Archiv des Zentrums "Karta", Warschau, Signatur taran-0941)
Bei Sokołowska und anderen Autorinnen aus staatssozialistischen Ländern scheint in der Analyse der Geschlechterbeziehungen ein erhebliches Reflexionsniveau auf. Die umfassende berufliche Aktivierung wurde durchaus als Errungenschaft staatsozialistischer Geschlechterpolitik gesehen. Kritisiert wurde aber sowohl eine rein formale Angleichung der Arbeiterin an den Arbeiter, wie in den 1950er-Jahren geschehen, als auch eine Re-Etablierung traditioneller Vorstellungen bezüglich der Geschlechterverhältnisse, die seit den 1960er-Jahren zu beobachten war. Für die Tschechoslowakei wurde das Unbehagen an den jeweiligen Pendelschlägen folgendermaßen formuliert: „So ist die Lösung der Frauenfrage nicht ohne grundsätzliches Umdenken der Geschlechterrollen im Sinne der Aufhebung der traditionellen Arbeitsteilung und der Aufwertung der spezifischen Vaterrolle als einer ebenso wichtigen gesellschaftlichen Rolle wie der Mutterrolle und ihrer vollen Gleichstellung (allerdings nicht Gleichschaltung) möglich.“53 Hier scheint eine Argumentation auf, die die reformerischen Ideen eines „Sozialismus mit menschlichem Antlitz“ mit der Forderung nach dem Aufbrechen traditioneller oder re-etablierter Geschlechterordnungen hätte verbinden und somit eine Brücke zwischen Regimekritik und Feminismus schlagen können. Auch in Ungarn äußerten in den 1970er-Jahren die Philosophen Ágnes Heller und Mihály Vajda, die in den 1960er-Jahren zur reformkommunistischen Budapester Schule um György Lukács gehört hatten, Kritik an der Kleinfamilie und dachten über neue Lebensformen nach.54 In der DDR war in den 1970er-Jahren eine außergewöhnliche Zunahme an Romanen von Schriftstellerinnen (Irmtraud Morgner, Brigitte Reimann, Christa Wolf) zu bemerken, die die Beziehungen zwischen den Geschlechtern im Privaten thematisierten.55 Eine ähnliche Entwicklung ist auch für die Belletristik anderer osteuropäischer Länder konstatiert worden.56
Die Geschlechterverhältnisse boten also durchaus ein Potenzial, an das sich eine tiefgehende Systemkritik hätte anschließen können. Doch generell nahmen die Sozialwissenschaften in Osteuropa die Chance nicht wahr, durch die Problematisierung der individuellen Schwierigkeiten in der Privatsphäre den Sozialismus als Ganzes zu kritisieren. Stattdessen kann man feststellen, dass die Geschlechterpolitik bis 1989 eher systemstabilisierend wirkte. In gewisser Weise benötigten sowohl die Regime als auch die Oppositionsbewegungen den Stillstand in den Geschlechterbeziehungen für ihre jeweilige Konsolidierung. Zwar galt die Familie als privater Rückzugsraum in der durchherrschten Gesellschaft, doch war sie hochfunktional für den Staat, der vor allem mit der stärkeren Betonung der bipolaren Geschlechterordnung seit den 1970er-Jahren versuchte, einen Ausweg aus den ökonomischen und demographischen Krisen zu finden. Der Staat interessierte sich für die Frauen, da sie als Produzentinnen und Konsumentinnen eine wichtige systemstabilisierende Funktion wahrnahmen.
Daher wurde auch besonders sensibel auf weiblichen Protest reagiert, wie etwa der Streik der Lodzer Textilarbeiterinnen im Jahr 1971 zeigte, bei dem die Frauen die Konsumrhetorik des Ersten Sekretärs Edward Gierek beim Wort nahmen und sie gegen das Regime wendeten.57 Seine Dynamik erhielt dieser Streik durch die Tatsache, dass das Regime, nachdem es auch die Privatsphäre politisiert hatte, hier einem Protest gegenüberstand, dessen Teilnehmerinnen sowohl in ihren politischen als auch in ihren sozialen Rollen agierten. Der Protest richtete sich gegen die Engpässe im sozialen Bereich, den die konsumorientierten staatsozialistischen Systeme der 1970er-Jahre mit sozialpolitischen Vergünstigungen befrieden wollten, um politische Abstinenz zu erreichen. Er rührte damit an die Grundfesten der gesamtgesellschaftlichen Stabilität und war so gefährlich, dass Gierek anders als bei den Streiks der mehrheitlich männlichen Werftarbeiter im Dezember 1970 die Postulate der Textilarbeiterinnen in Lodz im Februar 1971 erfüllte. Paradigmatisch standen diese Ereignisse für das Verschwimmen von „Repression und Fürsorge“, das auch andere staatssozialistische Regime seit den 1970er-Jahren kennzeichnete. Durch den Versuch, ihre Herrschaft konsumpolitisch zu legitimieren, machten sich die sozialistischen Führungen zunehmend zu Gefangenen der Bevölkerungserwartungen.58
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4. Die Kategorie Geschlecht in den osteuropäischen Oppositionsbewegungen
Seit den 1970er-Jahren ging es den Oppositionsbewegungen nicht mehr wie noch im Prager Frühling oder bei den Warschauer Studierenden in den 1960er-Jahren um die Reform des Systems, sondern um die Schaffung einer politischen Gegenöffentlichkeit, die dem einzelnen Bürger autonomes politisches Handeln ermöglichen sollte. Dabei spielte der Bezug auf die Menschenrechte, die 1975 durch die Schlussakte von Helsinki im Rahmen des KSZE-Prozesses garantiert worden waren, eine wichtige Rolle. Für die Dissidenten stellte dieser Diskurs eine brauchbare Alternative zur bisherigen Systemkritik dar, weil die Menschenrechtsrhetorik in größere transnationale Zusammenhänge eingebunden war.59 Es ging darum, sich in einen Diskurs über eine spezifische europäische Identität einzuschreiben. Diese wiederum war nichts unmittelbar Gegebenes, sondern ebenfalls ein Produkt der 1970er-Jahre. Mit dem 1973 auf dem EG-Gipfel von Kopenhagen verabschiedeten „Dokument über die europäische Identität“ versuchte die politische Gemeinschaft sich auch als Wertegemeinschaft zu beschreiben, die auf den Grundsätzen von repräsentativer Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, sozialer Gerechtigkeit und der Achtung der Menschenrechte beruhte.60 Die Oppositionsbewegungen in Ostmitteleuropa griffen diesen Diskurs auf und funktionalisierten ihn für ihre Zwecke. Während in dem „Dokument über die europäische Identität“ wie auch in der Schlussakte von Helsinki ein umfassender Menschenrechtsbegriff formuliert worden war, der politische, bürgerliche, soziale, ökonomische und kulturelle Rechte mit einschloss, blieb die Rezeption in Ostmitteleuropa vor allem auf die politischen und bürgerlichen Freiheitsrechte beschränkt. Auch aus westlicher Perspektive galt die Einforderung von sozialer Sicherheit in diesem Kontext als bloße „Menschenrechtspropaganda des Ostblocks“.61
Die Zivilgesellschaft, die im Verständnis der oppositionellen Akteure wiederhergestellt werden sollte, schien einen abstrakten Bürgerbegriff zugrundezulegen, orientierte sich aber tatsächlich am männlichen Bürger, der weiterhin das Modell dieses „allgemeinen“ Bürgerbegriffs blieb.62 Die wenig veränderten Geschlechterbilder, die auch wohlwollende Kritiker der staatsozialistischen Geschlechterpolitik entworfen hatten, leisteten dem Vorschub. Ähnlich wie die Kritiker einer „Fundamentalpolitisierung“ im westlichen Europa der 1970er-Jahre63 legten die osteuropäischen Dissidenten Wert darauf, dass der Begriff der Demokratie nicht auf nichtpolitische Bereiche übertragen werden dürfe. Die Familie und die Geschlechterbeziehungen innerhalb der Familie galten als solche vor- bzw. nichtpolitischen Bereiche. Die Analyse der Geschlechterpolitik der staatssozialistischen Länder und die oppositionellen Reaktionen darauf haben jedoch gezeigt, dass die Familie und die Geschlechterordnungen nicht nur für das staatliche Handeln, sondern auch für das Verhalten der Regimegegner hochfunktional waren.
Für die Forderungen nach spezifischen Frauenrechten, deren Durchsetzung im Alltag des Staatssozialismus keineswegs überflüssig geworden war, blieb nur noch ein geringer Spielraum. Die staatliche Geschlechterpolitik schien die Frauen zu „Verbündeten“ zu machen und versuchte politisches Wohlverhalten mit materiellen Zugeständnissen zu erkaufen. Demgegenüber bedeutete Freiheit für die Systemgegner, gerade in den Familien die traditionellen männlichen und weiblichen Rollen zu pflegen.64 Auch für die Frauen in den Oppositionsbewegungen war es das wichtigste Ziel, Gegengesellschaften zu errichten, die möglichst große Bereiche des gesellschaftlichen Lebens einverantwortlich gestalten konnten. Bei der Befragung von beteiligten Frauen wurde deutlich, dass für sie das gemeinsame Engagement von Männern und Frauen gegen die Staatsmacht höhere Priorität hatte als das Einfordern spezifischer Frauenrechte gegenüber den Männern der Oppositionsbewegung.65 Der Begriff des Feminismus war „verbrannt“ durch die „Emanzipation von oben“, deren spürbarstes Merkmal die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt war. Wenn Frauen der Dissidenz sich dezidiert als Frauen zu Wort meldeten, so betonten sie etwa im tschechoslowakischen Fall das „Weiblich-Menschliche“, das der „Deformation“ durch die Staatsmacht entgegengehalten wurde.66 „Feminismus im autoritären Staat wäre ein Luxus gewesen“67 - so begründeten polnische Dissidentinnen ihre Distanz zu genuin frauenpolitischem Engagement.
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Dies ist sicher ein plausibles Argument, doch sollte zugleich nicht vergessen werden, dass man es hier mit einem Diskurs zu tun hat, der für das Selbstverständnis der ehemaligen Oppositionsbewegungen (vor 1989 ebenso wie im Postkommunismus) von äußerster Wichtigkeit war und ist. Der dichotomischen Wahrnehmung von „Regime“ und „Opposition“ wird nachträglich eine größere Prägekraft beigemessen, als sie in den Grauzonen des staatssozialistischen Alltags tatsächlich besessen hatte. Negiert wird dabei die Bedeutung, die der Kategorie Geschlecht bei der Formierung staatssozialistischer wie oppositioneller Politik vor 1989 zugekommen war.68 Will man zu einer genaueren Analyse der Herrschaftsbeziehungen im Staatssozialismus und der Umbrüche gerade während der 1970er-Jahre kommen, muss diese Kategorie stärker als bisher in die Untersuchungen einbezogen werden. Dies ist hier zumindest skizzenhaft versucht worden, nicht zuletzt um Anregungen zu geben für künftige gesamteuropäische Untersuchungen aus geschlechtergeschichtlicher Perspektive.
Claudia Kraft, Paradoxien der Emanzipation. Regime, Opposition und Geschlechterordnungen im Staatssozialismus seit den späten 1960er-Jahren, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 3 (2006) H. 3, URL: <http://www.zeithistorische-forschungen.de/16126041-Kraft-3-2006>Beim Zitieren einer bestimmten Passage aus dem Aufsatz bitte zusätzlich die Nummer des Textabschnitts angeben, z.B. 12 oder 14-16.